kommunalreform

Zur möglichen Auflösung des Landkreises Vulkaneifel (Trierischer Volksfreund vom 14./15. Mai) schreibt dieser Leser:

Meinung

Keine Notwendigkeit für Reform
Es muss einen Neuzuschnitt auf allen kommunalen Ebenen geben. Denn eine Kommunalreform, die allein auf die Verbandsgemeinden (VG) begrenzt ist, ist in sehr hohem Maße unsinnig. In den öffentlichen Diskussionen, die es in den vergangenen Jahrzehnten zum Thema gab, hat man jedoch diese wesentliche und nicht unerhebliche Frage immer noch nicht geklärt: Haben Kommunalreformen (vgl. Landkreisreform von 1932, Kommunalreform von Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre) überhaupt die gesteckten Ziele erreicht? Hätte man öfter über die Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen geschaut und die dortige regionale Presse aufmerksam beobachtet, wäre man sehr schnell zu der Erkenntnis gelangt, dass größere Gebietszuschnitte kein Garant für eine Beseitigung der Probleme sind. Besonders erschreckend ist die Untätigkeit vielerorts, obwohl nicht erst seit heute bekannt ist, dass eine Kommunalreform kommt. Beispielsweise hätte man sich rund um Nohn längst damit befassen müssen, ob man wieder in den Kreis Ahrweiler zurückkehrt, ob man in die Verbandsgemeinde Kelberg wechselt, ob man über die Landesgrenze springt und sich in Blankenheim eingemeinden lässt oder ob man bleibt, wo man ist, und eben künftig einer neuen Verbandsgemeinde aus den Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim oder Gerolstein und Hillesheim angehört. Im Grunde besteht keine Notwendigkeit für eine Kommunalreform. Man muss eben nur im Rahmen einer Verwaltungsreform regeln, was künftig in die Zuständigkeit der Ortsgemeinden und Städte, der Kommunalverbände, der Länder, des Bundes sowie der Europäischen Union fällt. Und man muss vor allem verantwortungsbewusster mit den Einkünften aus den Abgaben und Steuern haushalten. Jürgen Helten, Nohn

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