Kommunen ziehen vor Gericht: Klage aus Arzfeld und Lünebach gegen Finanzausgleich

Lünebach/Arzfeld · Die Verbandsgemeinde Arzfeld und die Ortsgemeinde Lünebach werden beim Verfassungsgerichtshof in Koblenz Klage gegen das Land einreichen. Hintergrund ist die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs - davon, sagen die Kommunen, bleibe in den Gemeinden nichts übrig.

Lünebach/Arzfeld. Sie ziehen vor Gericht: Der Rat der Ortsgemeinde Lünebach und die Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld wollen gemeinsam das Land verklagen, und zwar beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz. Die Normenkontrollklage werde für April vorbereitet, sagt VG-Bürgermeister Andreas Kruppert dem TV. Außerdem stellen die Kommunen beim Innenministerium den Antrag, das Verfahren als Musterprozess anzuerkennen - weil das Problem nahezu alle Gemeinden im Land betreffe.
Es geht dabei um den neu geordneten kommunalen Finanzausgleich. Dieser ist in einem Gesetz geregelt, das im Januar in Kraft trat. Darin sind zwar zusätzliche 50 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt, die eine Entlastung bei den Ausgaben für Jugend und Soziales bringen sollen. Das Geld trage aber nicht zur Verbesserung der Finanzlage bei, sagt Kruppert. In Lünebach weise der aktuelle Haushalt einen Fehlbetrag von mehr als 200 000 Euro auf - trotz Einsparungen, trotz Teilnahme am Entschuldungsfonds, trotz erhöhter Steuersätze. In vielen weiteren Ortsgemeinden sehe es ähnlich aus. Die Gemeinden seien schlicht nicht mehr handlungsfähig, sagt Kruppert: "Alle sparen, trotzdem sind die Haushalte nicht ausgeglichen. Was uns einfach ärgert, ist, dass wir trotz Einsparbemühungen nicht in der Lage sind, Licht am Ende des Tunnels zu sehen."
Der Ältestenrat der VG habe sich mit Winfried Manns vom Gemeinde- und Städtebund getroffen und beschlossen, die Klage mitzutragen. Eine ähnliche Klage werde in Pirmasens und im Landkreis Südliche Weinstraße vorbereitet, sagt der Bürgermeister. Das alles gehe zurück auf ein Verfahren, das der Landkreis Neuwied Ende 2012 angestrengt hatte. Der Gerichtshof hatte dann im Frühjahr 2013 das Land dazu verpflichtet, für einen besseren Finanzausgleich zu sorgen. fplExtra

Finanzausgleich: Den Ortsgemeinden fließt vorrangig aus Steuern Geld zu, von Unternehmen (Gewerbesteuer), arbeitenden Bürgern (Einkommensteuer) und Grundstücksbesitzern (Grundsteuer). Jedoch sind damit nicht alle Kosten zu decken. Deshalb sind die Länder nach dem Grundgesetz dazu verpflichtet, den Kommunen einen Anteil ihrer Steuereinnahmen zur Verfügung zu stellen und dadurch eine "angemessene Mittelausstattung" zu gewährleisten. Das wird über den kommunalen Finanzausgleich geregelt, der aber je nach Bundesland anders gestaltet ist. fpl

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