Kontrolleur am Pflegebett

BITBURG. Legal oder illegal? Rund 100 Interessierte wollten bei einer Info-Veranstaltung in Bitburg alles über das Thema Pflegekraft im häuslichen Bereich wissen.

75 Jahre lang hat es Oma Müller aus dem Islek alleine geschafft. Nun kann sie sich nicht mehr ohne Rollstuhl bewegen und braucht Hilfe. Aber woher? Soll sie einen Pflegedienst engagieren, oder doch lieber eine Haushaltskraft aus Osteuropa? Was ist legal und was illegal? Antworten auf diese Fragen erhofften sich rund 100 Interessenten. Seit längerer Zeit schon gibt es die Möglichkeit, eine ausländische Haushaltshilfe (vor allem aus Polen) zu engagieren. Nicht selten wohnen diese Menschen bei den Pflegebedürftigen im Haus und stehen ihnen bei der Bewältigung der alltäglichen Aufgaben Tag und Nacht zur Seite. Dies ist für viele Senioren häufig die einzige Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können. Häufig werden diese Hilfen jedoch illegal beschäftigt, da sie für wesentlich weniger Geld arbeiten als eine angemeldete Hilfskraft oder ein Pflegedienst. Zu diesem Thema fand im voll besetzten Sitzungssaal in der Bitburger Kreisverwaltung die Informationsveranstaltung "Qualität in der Pflege - Beschäftigung von ausländischen Haushalts- und Pflegekräften" statt. Dabei informierten die Vertreterin der AOK, Elisabeth Thönnes, und Reiner Permesang von der Agentur für Arbeit in Trier über Pflegehilfe und über den Einsatz ausländischer Haushaltshilfen. Permesang stellte klar, dass man den Unterschied zwischen Pflege- und Haushaltshilfen unbedingt beachten müsse. Ausländische Hilfen, ob nun aus Polen, Slowenien oder der Tschechischen Republik, dürfen nur im Haushalt und keineswegs, wie es oft üblich ist, auch bei der Körperpflege oder beim Anziehen helfen. Diese Arbeiten dürften nur von einem Pflegedienst übernommen werden, sagte Permesang. Außerdem muss jede Hilfskraft, egal aus welchem Land sie stammt, über die Zentrale der Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn oder in den Partnerstellen der ZAV in den Herkunftsländern der Hilfskräfte beantragt werden. Damit der Arbeitgeber bei der örtlichen Agentur für Arbeit ein Stellenangebot für eine ausländische Hilfskraft einreichen kann, muss eine Bedingung erfüllt sein: Er muss den Nachweis erbringen, dass in seinem Haushalt ein Pflegebedürftiger (Pflegestufe eins bis drei) im Sinne des Sozialgesetzbuchs lebt. Private Vermittlungen sind dagegen nicht gestattet. Auch Thönnes machte deutlich, dass man keinesfalls die billigere Alternative "Illegale Haushaltshilfe" wählen soll: "Wir können die Pflegebedürftigen nur darauf aufmerksam machen, dass immer schärfer kontrolliert und die Schwarzarbeit in der Pflege bestraft wird. So herrscht auch bei den Leuten eine große Verunsicherung. Die meisten überlegen es sich nun schon zweimal, ob sie das Risiko eingehen sollen, eine Haushaltshilfe illegal zu beschäftigen." Wenn das illegale Arbeitsverhältnis auffliegt, drohen beiden Seiten empfindliche Strafen. Dabei wird geprüft, ob die Hilfe ohne eine Arbeitsgenehmigung beschäftigt ist und ob Sozialversicherungsabgaben vorenthalten wurden. Je nach Länge und Ausmaß der Beschäftigung droht dem Arbeitgeber eine Höchststrafe von bis zu 500 000 Euro. Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, berichtet Wolfgang Hohl, Sachgebietsleiter von der Finanzkontrolle für Schwarzarbeit beim Zoll in Trier. Die Verunsicherung machte sich auch bei der Mehrheit der anwesenden Besucher bemerkbar. Für Seniorin Martha Wagner (Prüm), kommt eine Pflegehilfe nur in Frage, wenn sie auch angemeldet ist. Außerdem ist sie der Meinung, dass zuerst die deutschen Hilfskräfte eingesetzt werden sollten.

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