Korrektur

In unserem Bericht "Die letzte Ruhestätte wird teurer" über einen Beschluss des Stadtrats Speicher sind uns leider einige Fehler unterlaufen. Der Grabaushub bei Erdbestattungen beträgt nicht mindestens 90, sondern mindestens 150 Zentimeter.

Zudem: Manfred Rodens, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher, gehört nicht dem Stadtrat an, sondern hat als Verbandsbürgermeister beratend an der Sitzung teilgenommen. Die Stadt Speicher verfügt als verbandsangehörige Stadt nicht über eine eigene Stadtverwaltung. Die vom Stadtrat Speicher beschlossene neue Friedhofssatzung gilt nicht für weitere Ortsteile. Die Stadt Speicher hat keine Stadtteile. Die acht Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Speicher - von Herforst über Auw an der Kyll bis Orenhofen - entscheiden selbstständig über ihre Friedhofssatzungen. Richtig ist, dass es das Problem mit harten Böden auch in anderen Orten der Verbandsgemeinde Speicher gibt, weshalb inzwischen nach Auskunft von Manfred Rodens weitestgehend alle eine entsprechende Änderung ihrer Friedhofssatzung beschlossen haben. Wir bitten vielmals, die Fehler zu entschuldigen. scho

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