Kreis muss Therapie für autistisches Kind zahlen

Bitburg/Koblenz · Gute Nachrichten für die Eltern eines autistischen Kindes in der Eifel: Der Eifelkreis muss die Kosten eines heilpädagogisches Reitangebots für deren Sprössling zahlen. Das ist die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts. Die Koblenzer Richter haben damit eine Entscheidung ihrer Trierer Kollegen gekippt. In der Kreisverwaltung erwägt man, in Revision zu gehen.

Bitburg/Koblenz. Für Stephan Schmitz-Wenzel von der Verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist es nach wie vor eine "ungeklärte Rechtsfrage". Und daran ändert auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz, das der Behörde nun zugestellt wurde, aus seiner Sicht zunächst nichts.
Die Verwaltung werde entsprechende Anträge auch weiterhin ablehnen, sagt der Jurist. "Schließlich können wir es nicht in einem Fall genehmigen und in einem anderen ablehnen." Er sei ohnehin davon überzeugt, dass das Urteil des Trierer Gerichts richtig ist. Dieses hatte sich im Februar mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit der Eifelkreis dazu verpflichtet ist, die Kosten für eine Reittherapie zu übernehmen.
Geklagt hatten die Eltern eines inzwischen elfjährigen Kindes aus dem Kreisgebiet, das unter Autismus leidet und dem das Jugendamt bereits in den vergangenen Jahren Kosten für Reittherapie-Stunden erstatteten. Einen erneuten Antrag auf Verlängerung hatte die Kreisverwaltung jedoch abgelehnt und dies damit begründet, dass eine Förderung als sogenannte Eingliederungshilfe grundsätzlich nur dann zu genehmigen sei, wenn das betroffene Kind noch nicht eingeschult ist.
In diesem Fall jedoch besuchte das Kind bereits die Schule, so dass sich der Kreis nicht mehr in der Pflicht sah, die rund 60 Euro pro Therapiestunde zu übernehmen.
Und weil auch die Richter des Trierer Verwaltungsgerichts im Sinne der Verwaltung entschieden, zogen die Eltern vor das OVG. Mit Erfolg.
Es sei festzustellen, "dass die Weiterbewilligung von heilpädagogischem Reiten für den Kläger bis zum heutigen Tag geeignet und erforderlich ist", erklären die Richter in Koblenz, die von der seitens der Eltern geschilderten Notwendigkeit der Reittherapie für das autistische Kind überzeugt sind.
Zudem verweisen sie darauf, dass die Übernahme der heilpädagogischen Kosten laut Sozialgesetzbuch zwar nur bei noch nicht eingeschulten Kindern verpflichtend sei, jedoch könne daraus "nicht gefolgert werden, der Gesetzgeber habe heilpädagogische Leistungen für eingeschulte Kinder generell ausschließen wollen".
Der Eifelkreis, der nicht zuletzt aus Kostengründen genau das getan hat, prüft nun, gegen das Urteil Revision einzulegen und damit vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen. Damit wäre das Urteil der Koblenzer Richter zwar noch nicht rechtskräftig, wie die Anwältin der Kläger, Claudia Wälz, erklärt, "doch ist es für betroffene Eltern äußerst wichtig, schnellstmöglich bei der zuständigen Kreisverwaltung die entsprechenden Anträge auf Kostenübernahme zu stellen".
Mit Blick auf die Entscheidung der Koblenzer Richter könnten nämlich auch andere Eltern von dem Urteil rückwirkend profitieren. Das weiß auch Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung. Dort will man jedoch zunächst am eingeschlagenen Kurs festhalten.
"Wenn eine Entscheidung aus Leipzig vorliegt, werden wir unsere Verfahrensweise entsprechend anpassen", sagt Schmitz-Wenzel. Bis dahin jedoch werde - genau wie bisher - jeder Antrag abgelehnt.

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