Kastrationspflicht Kreisbauernverband Daun empfiehlt Landwirten angesichts der Kastrationspflicht Streuner zu melden

Gerolstein · Die nun geltende Kastrationspflicht für Katzen in der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt Landwirte vor Probleme mit zufälligen Besuchern.

 Nicht jede Katze, die auf einem Bauernhof unterwegs ist, gehört auch dem Landwirt.

Nicht jede Katze, die auf einem Bauernhof unterwegs ist, gehört auch dem Landwirt.

Foto: Franziska Gabbert

Die Anfang Juni in Kraft getretene Kastrationspflicht für Katzen in der Verbandsgemeinde Gerolstein stellt laut dem Kreisbauernverband Daun die Landwirte vor Probleme. Mit dem Monatsbeginn verpflichtet die Rechtsverordnung über Kastrations- und Kennzeichnungspflicht Katzenhalter dazu, ihre Tiere, kastrieren zu lassen (der TV berichtete).

Anders als es manchmal dargestellt, ließen schon seit Jahren viele verantwortungsbewusste Betriebsleiter ihre Katzen zwar kastrieren, um einer unkontrollierten Vermehrung entgegen zu wirken, das Problem liege an anderer Stelle, erklärt der Kreisgeschäftsführer Peter Hutsch. „Nach Auskunft einiger Landwirte verhält es sich so, dass den Höfen jedes Jahr viele Katzen zulaufen, da diese sich nun mal auf den landwirtschaftlichen Betrieben besonders wohl fühlen.“

Meist seien diese Tiere nicht zahm, wodurch sie auch nicht einfach eingefangen werden könnten. „Zusätzlich sind viele der Tiere nur zeitweise auf den Höfen, da sie dann weiter ziehen, oder doch wieder zum Besitzer zurück laufen“, berichtet Hutsch. Diese Tiere halten sich also zeitweise auf den Höfen auf, gehören aber letztlich nicht den Landwirten.

Nach Auskunft  der Veterinärbehörde im Kreis Vulkaneifel, so Hutsch, werde bei Prüfungen auf den Betrieben kontrolliert, ob eine Futterstelle für Katzen aufgefunden werden. Wenn dem so sei, gehe die Behörde davon aus, dass eine Katzenhaltung vorliege. Sind die anwesenden Katzen nicht nach der vorhandenen Verordnung registriert und kastriert, könne die Verwaltung ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängen. Für die Landwirte ergebe sich so eine schwierige Situation: „Man kann nicht nachweisen, dass das vorgefundene Tier einem nicht gehört.“

Der Kreisbauernverband Daun empfiehlt daher den Landwirten (als auch entsprechenden Privatpersonen) dringend Ihre wie vorgeschrieben kennzeichnen und kastrieren zu lassen, sofern noch nicht geschehen.

Da sich zukünftig aber wohl auch weiter Freiläufer auf den Höfen einfänden, so der Kreisgeschäftsführer, werde empfohlen, die Tiere einzufangen und sie beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Gerolstein unter Telefon 06591 13-1108 zu melden. Sollten sich Tiere nicht einfangen lassen, sollten sie dennoch gemeldet werden. „In beiden Fällen können diese entsprechende Maßnahmen und eventuelle Einfangaktionen einleiten“, sagt Hutsch.

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