Krematorium: Gemeinderat hat Veto-Recht

SPEICHER. Voraussetzung für den Betrieb eines Krematoriums im Industriegebiet Speicher ist die ausdrückliche Zustimmung der Ortsgemeinde. Das hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm auf TV-Anfrage mitgeteilt. Am 7. September sind die Bürger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Die Investorin Karin Plein hat einen Antrag zur Schaffung eines Krematoriums in Speicher gestellt. Der TV-Bericht vom 19. August hat in der Region heiße Diskussionen über das Vorhaben ausgelöst. Dabei tauchen immer wieder Fragen zur Rolle der Behörden und des Gemeinderats auf.BEHÖRDEN: Die Untere Bauaufsicht bei der Kreisverwaltung prüft, ob das Gebäude und die Anlagen den baurechtlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Dabei werden alle betroffenen Fachbehörden beteiligt. Für den Betrieb der Anlage ist außerdem eine bestattungsrechtliche Erlaubnis von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier erforderlich. Überwachungsbehörde für den technischen Betrieb und die Einhaltung der Grenzwerte ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht Trier (siehe Hintergrund).Wertverlust für Häuser befürchtet

STANDORT: Nach der neuesten Rechtsprechung sollen Krematorien so beschaffen und betrieben werden, dass die Würde des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werden. Rudolf Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung: "Zwar liegt das Gebäude in Speicher in einem ausgewiesenen Industriegebiet. Die nähere Umgebung ist jedoch von öffentlichen Funktionsgebäuden (Verbandsgemeinde-Werke, Gemeindelagerhalle) geprägt." Zudem liege die Halle am Waldrand und am Rand des Industriegebiets. Dadurch könne nach Auffassung der Verwaltung dem Pietätsgedanken Rechnung getragen werden. "Der Lieferverkehr kann von außen erfolgen, so dass Transporte durch den Ort vermieden werden können. Das Grundstück hat eine ausreichende Größe, so dass mit entsprechenden Bepflanzungen ein Sichtschutz hergestellt werden kann", ergänzt Müller.BEBAUUNGSPLAN: Da Krematorien Anlagen für gemeindliche Zwecke sind, können sie in einem Industriegebiet nur ausnahmsweise zugelassen werden. In dem rechtskräftigen Bebauungsplan der Ortsgemeinde Speicher sind aber Anlagen für gemeindliche, kulturelle, kirchliche und sportliche Zwecke ausdrücklich nicht zugelassen. Daher kann das Vorhaben nur dann zugelassen werden, wenn eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird. Diese Befreiung ist nur dann möglich, wenn die Ortsgemeinde ausdrücklich zustimmt. Der Rat hat also eine Veto-Recht gegen das Krematorium. Er wird die Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung behandeln. Bisher war der Rat noch nicht damit befasst, wobei sich im Vorfeld eine positive Grundtendenz abzeichnet (siehe Extra "Die Standpunkte"). Unterdessen haben Gegner des Krematorium-Plans ein beidseitig bedrucktes, allerdings anonymes Flugblatt an Speicherer Haushalte verteilt. "Machen auch Sie mobil: Gegen Leichengifte aus dem Gewerbegebiet", fordern die Autoren. Teilweise polemisch beschwören sie mögliche Folgen von Störfällen sowie Wertverluste für Häuser und Grundstücke. Ihr Fazit: Der geplante Standort in der Nähe von Menschen sei eindeutig die falsche Wahl.INFO-VERANSTALTUNG: Am Mittwoch, 7. September (Uhrzeit noch offen), im Pfarrheim Speicher will Karin Plein mit Experten allen Bürgern ihren Plan erläutern und sich den Fragen der Bürger stellen. Später will sie eine Fahrt zum Krematorium in Hasselt bei Lüttich organisieren.

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