Kyllburg contra Kyllburg

Kyllburg/Trier · Die Stadt Kyllburg unternimmt rechtliche Schritte gegen die Verbandsgemeinde Kyllburg. Das Verwaltungsgericht Trier prüft im August einen Eilantrag gegen den Fusionsvertrag. Das Ziel: Das Gericht soll feststellen, dass der Vertrag, der die freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Kyllburg und Bitburg-Land besiegelt hat, rechtswidrig ist.

Kyllburg/Trier. Das Land zeigt sich unbeeindruckt, die Stadt Kyllburg ist voller Hoffnung, die Verbandsgemeinde (VG) Kyllburg hält sich bedeckt, die VG Bitburg-Land sieht keinen Grund zur Beunruhigung. So etwa lässt sich die Stimmungslage zusammenfassen, spricht man die Beteiligten auf das von der Stadt Kyllburg in Gang gesetzte Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier an.Kommunal reform


Anfang Juli hat die Stadt den Eilantrag bei Gericht eingereicht mit dem Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der zwischen den Verbandsgemeinden Kyllburg und Bitburg-Land im vergangenen Jahr vereinbarte Fusionsvertrag rechtswidrig ist. Antragsgegner ist die VG Kyllburg, weil die Stadt ihr zugeordnet ist. Zudem hat das Gericht die VG Bitburg-Land als weitere Verfahrensbeteiligte beigeladen. Beiden Verbandsgemeinden hat das Gericht eine Frist zur Stellungnahme bis Montag, 5. August, eingeräumt. Anschließend treffen die Richter laut Sprecherin Heidi Heinen eine Entscheidung aufgrund der Unterlagen, die ihnen vorliegen. Einen Termin vor Gericht wird es nicht geben, sagt Heinen: "Im Eilverfahren gibt es keine mündliche Verhandlung."
Heute bespricht der Hauptausschuss der VG Kyllburg die Stellungnahme, die den Trierer Richtern zugestellt werden soll. "Wir werden als VG den Antrag auf Abweisung des einstweiligen Eilverfahrens stellen", sagt Bürgermeister Rainer Wirtz. Details zur Argumentationslinie der VG will er vor der Sitzung des Hauptausschusses nicht nennen. Auch eine Vorhersage, wie das Gericht wohl entscheiden wird, lässt sich Wirtz nicht entlocken.
Sein Kollege aus Bitburg-Land, Josef Junk, wird da schon deutlicher: "Ich bin davon überzeugt, dass der Vertrag Bestand haben wird."
Naturgemäß anders sieht dies der Verfahrensgegner - die Stadt Kyllburg: Er sehe der Entscheidung positiv entgegen, sagt Stadtbürgermeister Wolfgang Krämer: "Wir erhoffen uns, dass wir für die Stadt Kyllburg im Ergebnis bessere Bedingungen im Fusionsvertrag erzielen können." Er gehe davon aus, dass das Gericht den beiden Verbandsgemeinden aufgeben werde, den Vertrag sowohl, was das Zustandekommen als auch den Inhalt betreffe, "auf ordentliche Füße" zu stellen. Und das wiederum, so Krämers Überzeugung, könne das Innenministerium, das derzeit das Fusionsgesetz erarbeitet, nicht ignorieren: "An Stelle des Landesgesetzgebers würde ich mich weigern, mit einem Gesetz einen umstrittenen Vertrag zu legitimieren, sondern dem Innenministerium den Auftrag erteilen, im Rahmen seiner Aufsichtsaufgaben zunächst die rechtlichen Bedenken einer Gemeinde - wie in unserem Falle - ernsthaft zu prüfen", sagt der Stadtbürgermeister, "sonst stünde auch das entsprechende Landesgesetz auf tönernen Füßen und könnte gegebenenfalls auch noch angegriffen werden!"
Im Innenministerium dagegen sieht man der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gelassen entgegen: Man sehe keine Veranlassung, mit der Fertigstellung des Gesetzes zu warten, bis das Verfahren abgeschlossen sei.Meinung

Dunkler Schatten
Egal wie das Verwaltungsgericht entscheiden wird - auf der Fusion der beiden Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg lastet so oder so ein dunkler Schatten. Bekommt die Stadt Kyllburg tatsächlich recht und die Richter erklären den Vertrag für rechtswidrig und nichtig, müsste das Land den Gesetzentwurf zur freiwilligen Fusion eigentlich schreddern: denn ohne Vertrag keine Grundlage, auf der die Freiwilligkeit basiert. Fusionsgegner sollten sich dann allerdings nicht zu früh freuen: Das Land hat in dieser Sache das Heft in der Hand, könnte eine Zwangsfusion herbeiführen. Doch auch wenn es anders kommt und die Stadt vor Gericht unterliegt: Der Schaden ist angerichtet, bei den Gemeinden im Bitburger Land haben sich die Kyllburger Vertreter sicherlich keine Freunde gemacht. Eine gute Basis für eine gemeinsame Zusammenarbeit sieht anders aus. n.ebner@volksfreund.deExtra

Der Fusionsvertrag ist nach Auffassung der Stadt Kyllburg unter Verletzung des Demokratieprinzips und wesentlicher Rechte der Ratsmitglieder zustande gekommen. Unter anderem habe die Besetzung der Lenkungsgruppe, die den Vertrag vorbereitet hatte, nicht dem Stärkeverhältnis der Ratsfraktionen entsprochen. Zudem seien durch die nichtöffentlichen Verhandlungen grundlegende Informationsrechte der Ratsmitglieder, Ortsbürgermeister und der Öffentlichkeit verletzt worden. Zudem muss die Sonderumlage (2,5 Prozent), die die Kyllburger Gemeinden zehn Jahre lang in der neuen VG zahlen sollen, nach Überzeugung der Stadt entfallen, da die VG Kyllburg finanziell besser dastehe, als bei den Gesprächen angenommen. neb

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