Landespreis für Beschäftigung Behinderter

Bitburg/Prüm · Das Sozialgesetzbuch verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zahlreiche Arbeitgeber sind sich dieser sozialen Verantwortung bewusst und integrieren Menschen mit Behinderungen in ihr Unternehmenskonzept.


Derartige positive Beispiele sollen öffentlich gewürdigt werden. Der "Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen", der seit 1998 jährlich an Firmen, Betriebe und Dienststellen verliehen wird, trägt dazu bei, dass ermutigende Beispiele für die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen in der Öffentlichkeit bekanntwerden.
Die Auswahl der Kandidaten trifft eine Jury, die sich aus den Mitgliedern des beratenden Ausschusses beim Integrationsamt zusammensetzt. Drei der Preise werden an die Privatwirtschaft, gestaffelt nach deren Beschäftigtenzahl, verliehen.
Der vierte Preis ist für Stellen des öffentlichen Dienstes mit Sitz in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Integration behinderter Menschen in das Berufsleben vergeben werden. red
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 30. Juni beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz, Rheinallee 97 bis 101, eingereicht werden.

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