Prozess Horrende Honorare und Erinnerungslücken

Bitburg/Trier · „Der Nächste bitte“: Die Zeugen warten in Reihe und sind meist paarweise geladen: Langsam  arbeitet sich  die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier  durch den Prozess gegen eine mögliche Schleuserbande.

Landgericht Trier  führt den Prozess gegen mögliche Schleuserbande
Foto: picture alliance / David-Wolfgang/David-Wolfgang Ebener

Angeklagt sind drei Männer im Alter 33 bis 55 Jahren. Es sind Vater G. und Sohn K. aus dem Libanon und ihr syrischer Helfer M. Ihnen werden in der Hauptsache 26 Fälle von bandenmäßigem Schleusertum vorgeworfen, wovon elf als Versuch gescheitert sein sollen.

Gesondert verfolgt wird ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Beirut, der die Pässe der „Kunden“ mit gefälschten Visumsetiketten  präpariert haben soll.

Die  Angeklagten wären im Rahmen einer verfahrensverkürzenden Absprache zu vollen Geständnissen bereit gewesen. Dies scheiterte alledings an Meinungsverschiedenheiten zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer über ein Mindeststrafmaß für G. (der Trierische Volksfreund berichtete).

So wird nun an jedem Verhandlungstag die illegale Reise von Syrien über Beirut nach Frankfurt, Düsseldorf, München oder Amsterdam wieder und wieder  nachvollzogen. Der Satz: „Dann erzählen Sie mal, wie sie von Syrien nach Deutschland gekommen sind“, ist inzwischen eine Standardeinleitung der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz vor jeder zweiten Zeugenbefragung.

Das Grundmuster ist dabei immer das gleiche: Er oder sie sitzt noch im unwirtlich und unsicher gewordenen  Syrien und will nach Deutschland, Niederlande oder Dänemark. Alle Ausreisewilligen haben schon Familienangehörige in diesen Zielländern. Als Zeugen gefragt, geben die meisten dieser  Angehörigen an, zunächst auf legalem Weg versucht zu haben, die Tochter, die Ehefrau, die Mutter oder die Verlobte nach Westeuropa zu holen – so etwa durch Anträge auf Familienzusammenführung, wobei in den betreffenden Fällen bestimmte Kriterien nicht erfüllt waren.

Doch dann haben der Vater, die Mutter oder der Bruder über einen Bekannten oder entfernten Cousin in Syrien oder im Libanon gehört, dass „es da doch einen Weg über die deutsche Botschaft gibt“. Kostet allerdings so ab 10 000 Euro pro Person. Und es klingt sogar glaubhaft, wenn manche Zeugen versichern: „Als ich meinen Pass mit dem Visum erhielt, sagte man mir, das sei alles echt. Und ich habe es geglaubt.“

Heute wisse sie, dass das alles nicht echt gewesen sei, sagt eine illegal eingereiste Zeugin, deren Verfahren aber inzwischen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt eingestellt wurde.

Und auffallend ist: Bei den ersten polizeilichen Vernehmungen konnten sich die meisten noch an die Namen der Hinterleute und Helfer erinnern.

So steht es in den Protokollen. Ein halbes Jahr später ist die Erinnerung weg – denn „ich habe ein schlechtes Namensgedächtnis“. Die sechsstelligen „Honorare“ wurden in der Regel von den Familien zusammengekratzt und waren nach Ankunft der Person in Deutschland zu zahlen. Kassiert wurde meist wohl in einem Haus in Trier.

Und  ein Zeuge meint auch, im Hauptangeklagten G. mit 80-prozentiger Sicherheit den Kassierer erkannt zu haben, obwohl G. zunächst seine Coronamaske nicht lockern will. Ebenfalls ein Wiedersehen hat ein anderer Zeuge. Er identifiziert den Angeklagten K. als denjenigen, der ihn beim Flug von Beirut nach Frankfurt begleitet hat.

K. macht allerdings keinen Aufstand wegen der Maske, sondern winkt dem Zeugen zustimmend zu. Motto: „Jawohl, ich war das.“

Der Prozess der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier gegen die mögliche Schleuserbande findet seine Fortsetzung am Donnerstag und Freitag, 3. und 4. September, jeweils ab 9 Uhr.

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