Landgericht Trier verhängt Gefängnisstrafen gegen Drogendealer

Trier · Gegen vier Angeklagte, die sich wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Trier verantworten müssen, hat die dritte Große Strafkammer am Dienstag wie erwartet ein Urteil gefällt. Das aus Bayern stammende Quartett hatte bei der Verhandlung am Montag eingeräumt, mit einem Kilo Methamphetamin (bekannt unter dem Namen Crystal Meth) im Wert von 35 000 Euro in Trier gehandelt zu haben (der TV berichtete gestern).

Der angebliche Käufer hatte sich aber als Lockvogel der Polizei entpuppt. Ein Angeklagter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ein weiterer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Eine Angeklagte erhält eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, eine weitere Frau eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. red

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