Landgericht verurteilt Missbrauchstäter

Trier/Bitburg · Das Landgericht Trier urteilt am Freitagmittag genau nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Neun Jahre Haft bekommt der 50-jährige Eifeler für den Missbrauch von Kindern in 69 Fällen. Die Taten hatte er zwischen 1997 und 2009 begangen. Zudem muss der Täter nach der Haft hinter Gittern bleiben. Ein psychologisches Gutachten hat ihn als hochgefährlich eingestuft.

Trier/Bitburg. Er ist dünn, nicht besonders groß, ein eher unauffälliger Typ. Der 50-jährige Eifeler mit dem dunklen Schnurrbart und dem hageren Gesicht reagiert gefasst, als das Trierer Landgericht ihn am Freitagmittag zu neun Jahren Haft verurteilt. Nach der Verbüßung seiner Strafe muss der Täter weiter hinter Gittern bleiben. Er kommt in Sicherungsverwahrung. Der Grund: Das Gericht stuft den Mann als hochgefährlich mit Hang zu weiteren Straftaten ein.
Den 48-fachen Missbrauch an seinen damals 15, zwölf und zehn Jahre alten Stiefsöhnen hatte der Täter bereits im Januar gestanden (der TV berichtete). Doch es gab weitere Opfer zwischen 1997 und 2005. Weil der 50-Jährige sich in den Verhandlungen oft widersprochen hat oder Tatumstände nicht gestand, mussten auch diese Opfer gehört werden. Die Taten wurden mit in die Anklage aufgenommen.
Gegen das psychologische Gutachten, das ausschlaggebend für die Verwahrung des Täters nach der Haft ist, legt Verteidiger Christian Hölzer Widerspruch ein. Er fordert ein zweites Gutachten. Der Antrag wird vom Gericht abgelehnt.
Seit Dezember 2010 sitzt der Eifeler in Haft. Seine Familie habe sich von ihm abgewendet, erzählt Hölzer im Schlussplädoyer. Die Haftbedingungen seien für den verurteilten Missbrauchstäter schwierig. Als großen Pluspunkt führt der Verteidiger an, dass die drei Hauptzeugen aufgrund des Geständnisses nicht vor Gericht erscheinen mussten. "Ich habe deshalb um ein mildes Urteil gebeten und darum, von einer Sicherungsverwahrung nach der Haft abzusehen", sagt Hölzer im Gespräch mit dem TV.
Richter Alfred Keimburg nimmt sich für die Urteilsverkündung viel Zeit. Über eine Stunde lang begründet er das Urteil, nimmt viele mildernde Umstände aus dem Plädoyer Hölzers auf. Doch er weist auch klar auf die Gefährlichkeit des Täters hin, der in seiner Jugend selbst missbraucht wurde.
Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der 50-Jährige seine Therapiebereitschaft signalisiert. Diese könnte der Täter während seiner Haft absolvieren und würde laut Hölzer rund zwei Jahre dauern.
Eine solche Therapie werde in der sozialtherapeutischen Anstalt in Ludwigshafen angeboten, die speziell auf Sexualstraftäter spezialisiert sei. "Nach der Verbüßung der neunjährigen Haft wird erneut überprüft, wie gefährlich der 50-Jährige ist", erklärt Hölzer.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden, um das vom Trierer Landgericht gesprochene Urteil überprüfen zu lassen.

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