Landwirtschaft Landwirt aus der Vulkaneifel klagt gegen Dünge-Verordnung und „Rote Gebiete“

Koblenz/Trier · Ein Landwirt aus der Vulkaneifel klagt gegen die Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen seien „nicht notwendig und auch nicht akzeptabel“, so der Bauer. Wie stehen seine Chancen?

Landwirt klagt gegen Dünge-Verordnung und „Rote Gebiete“
Foto: dpa/Patrick Pleul

Die rheinland-pfälzische Düngeverordnung vom September 2019 führt bei vielen Landwirten zu weiteren ungerechtfertigten oder unangemessenen Belastungen bei der Bewirtschaftung ihrer Agrarflächen, sagen viele Landwirte. Diese fachlich nicht begründeten Reglementierungen wollen sich viele Bauern nicht mehr gefallen lassen. Ein Landwirt aus dem Landkreis Vulkaneifel, der rund 90 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, hat nun Klage dagegen erhoben.

Der Milchviehbetrieb liegt in einem von der Landesregierung festgesetzten sogenannten „Roten Gebiet“, in dem die Ausbringung von Wirtschaftsdünger bereits ab diesem Winter strengeren Anforderungen als nach der Bundesregelung unterworfen ist.

Mit der Verordnung will die rheinland-pfälzische Landesregierung erreichen, dass die Grundwasser-Nitratbelastung reduziert wird. Allerdings ist festzustellen, dass in dem Gebiet, in dem der Kläger wirtschaftet, die Nitratgehalte im betroffenen Grundwasserkörper weit unterhalb der rechtlich zulässigen Grenzwerte liegen. Eine solche Gebietsabgrenzung ist nicht nur für den Landwirt, sondern auch für den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau absolut unverständlich. Deshalb wird die Klage auch vom Verband nachhaltig unterstützt.

„Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat stets betont, dass dort, wo eine Belastung des Grundwassers mit Nitrat durch landwirtschaftliche Quellen nachgewiesen ist, selbstverständlich etwas getan werden muss“, erklärt Präsident Michael Horper. Allerdings sei es nicht nachvollziehbar, dass dort, wo keine Probleme bestünden dennoch Maßnahmen verfügt würden, die nicht notwendig seien und die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich belasten würden.

„Wir wirtschaften seit Jahren in der Gemarkung und es hat bisher nie Probleme im Hinblick auf eine mögliche Nitratbelastung des Grundwassers gegeben“, so der Kläger. „Zusätzliche Auflagen sind daher nicht notwendig und auch nicht akzeptabel, zumal wir in der Vergangenheit bewiesen haben, dass unsere Wirtschaftsweise keinen negativen Einfluss auf das Grundwasser in unserer Region hat.“

Da solche Gegebenheiten häufig vorkommen würden, so Horper, sei es für den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau von vornherein klar gewesen, einen Landwirt bei einer möglichen Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz zu unterstützen. „Wir haben gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz mehrfach deutlich gemacht, dass wir die Ausweisung der „Roten Gebiete“, wie sie in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, für nicht sachgerecht und zudem auch für rechtswidrig halten.“

Daher richte sich die nun beim Verwaltungsgericht in Trier eingereichte Klage vor allem gegen die rheinland-pfälzische Ausweisung der Gebiete, in denen zusätzliche Maßnahmen gegenüber der Bundesregelung ergriffen würden. Das Verfahren beim Verwaltungsgericht in Trier sei mit einem Eilantrag versehen, da die Landwirte im Rahmen ihrer Anbauplanung und Fruchtfolge spätestens im kommenden Frühjahr Rechtssicherheit benötigten. „Wir haben Hoffnung“, so Horper, „dass das Verwaltungsgericht kurzfristig eine Entscheidung trifft. Es geht uns um eine gerechte und fachbezogene Ausweisung der "Roten Gebiete“ und nicht darum, notwendige Regelungen zum Schutz des Grundwassers zu verhindern.“

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