Leserbrief Ein Abschuss ist keine Bestrafung

Wölfe

Zum Artikel „Wolf von Hasborn wird zum Prüffall“ (TV vom 29./30. Mai) äußert sich Günther Czerkus  aus Wallendorf:

Im Artikel  wird die Frage gestellt, ob der Wolf GW1896m sein Kerbholz noch nicht voll habe. Dazu ist aus meiner Sicht eine formale Richtigstellung nötig: Grundsätzlich wird ein Wolf nicht zum Abschuss freigegeben, weil er zu viel Schaden gemacht hat, also sein Kerbholz voll ist. Der Abschuss ist nach nationaler und internationaler Rechtslage keine Bestrafung.

Tiere können nicht vorsätzlich und damit auch nicht schuldhaft handeln, sondern nur instinktiv. Der Gesetzgeber erlaubt in sorgfältig zu prüfenden Einzelfällen den Abschuss von Wölfen, von denen höchstwahrscheinlich ein ernster wirtschaftlicher Schaden auszugehen droht.

In diesem Sinne ist es verantwortliches Handeln des Ministeriums, diesen speziellen Wolf genau zu beobachten. Wie gesagt: Es geht um die Abschätzung der von ihm ausgehenden Gefahr. In Sachen Wölfe ist das Vorgehen des Umweltministeriums, aber auch das der Stiftung Natur und Umwelt, durchaus vorbildlhaft für manch anderes Bundesland.

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