Leserbrief

Zum Artikel "Wie hat sich die Stadt doch gemacht" (TV vom 3. Januar) schreibt dieser Leser:

Das Ergebnis der Stadtsanierung kann sich sehen lassen. Im Artikel wurde jedoch nicht erwähnt, dass die Stadtsanierung nicht zum Nulltarif erhältlich ist. Es stimmt, dass der weitaus überwiegende Teil der Kosten von-seiten des Landes gezahlt wird. Aber auch die Eigentümer, deren Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, werden nach Abschluss der Sanierung einen Beitrag zu den Kosten der Sanierung zahlen müssen. Bei Ersterschließungen werden die Kosten von den Anliegern finanziert. Bei Ausbaumaßnahmen geschieht das über die wiederkehrenden Beiträge aller Grundstückseigentümer im Stadtbereich. In Sanierungsgebieten werden Ausgleichsbeträge erhoben. Diese werden nach Abschluss der Sanierung berechnet, indem der Bodenwert der Grundstücke vor und nach der Sanierung ermittelt wird. Der Differenzbetrag ist die Bodenwerterhöhung der Grundstücke, die sich durch die Sanierungsmaßnahmen ergeben hat. Wird also durch die Sanierung eine Bodenwerterhöhung festgestellt und steht diese in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand der Kostenermittlung, sind Ausgleichsbeträge fällig, die von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet erhoben werden. Diese Erfahrung haben in der Vergangenheit bereits Grundstückseigentümer in Hillesheim und Gerolstein gemacht. Es sollte fairerweise darauf hingewiesen werden, dass die Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes nach Abschluss der Sanierung unter Umständen mit Ausgleichsbeträgen rechnen müssen. Manfred Krag, Daun

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort