Letzte Warnung für 21-jährigen Drogenhändler

Bernkastel-Kues · Zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind, lautet das Urteil für einen 21-Jährigen im Drogenprozess vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Damit kam der drogenabhängige Angeklagte, der mit Haschisch und K.-o.-Tropfen gedealt hatte, mit einem blauen Augen davon.

Bernkastel-Kues. Nervös wippt der 21-jährige Angeklagte mit den Füßen, spricht aber trotz der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ruhig und klar. Der junge Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich räumt seine Taten vor dem Schöffengericht in Bernkastel-Kues ausnahmslos ein. Gerade erst hat er eine Entgiftungstherapie hinter sich gebracht.
Zwischen dem Sommer 2010 und dem Winter diesen Jahres hat der zur Tatzeit 20-Jährige mit Haschisch gedealt. Auch eine 1,5-Liter-Flasche mit Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GBL), auch als Partydroge Liquid Ecstasy bekannt, wechselte gegen Bares den Besitzer. Mit dem Geld finanzierte der junge Mann mit einer beachtlichen Drogenkarriere seine Sucht: Beruhigungstabletten, Amphetamine, LSD, Cannabis, Liquid Ecstasy. Mit 16 Jahren fängt er mit Cannabis an. Mit 20 Jahren spritzt er sich erstmals Heroin . Zwei Mal wurde er bereits mit Drogen am Steuer erwischt - Amphetamine. Der Führerschein ist eingezogen. Seine Arbeitsstelle wurde ihm gekündigt. Trotzdem darf er die Abschlussprüfung als Karosserieschlosser ablegen. Zuvor hat er bereits zwei Ausbildungen abgebrochen.
Das zieht sich wie ein roter Faden durch das junge Leben des 21-Jährigen. Als ältestes von vier Kindern ist die familiäre Situation nach der Trennung der Eltern belastet. "Da ging es in der Familie drunter und drüber", sagte Richter Oliver Emmer. Als Schüler ist der Junge in psychotherapeutischer Behandlung, wird als Kind mit sogenanntem Zappelphilipp-Syndrom mit Medikamenten ruhiggestellt. Er schafft den Hauptschulabschluss.
Staatsanwalt Wolfgang Barrot geht trotz des umfassenden Geständnisses und der Vorgeschichte mit dem Angeklagten hart ins Gericht. "Man muss sehen, mit was Sie da gehandelt haben. Die Sache mit der Gamma-Hydroxy-Buttersäure ist keine Lappalie. Sie haben Schwein gehabt, dass da nichts passiert ist. Letztes Jahr ist an dem Zeug eine Studentin aus Trier gestorben. Und da sagen Sie mir nicht, das sei Schwachsinn", hielt er dem Angeklagten vor. So sei sein Geständnis nur ein taktischer Schachzug, auf ein mildes Urteil hinzuarbeiten.
"Dir drohen Rückfälle und Turbulenzen auf deinem langen Weg. Du bist noch nicht über den Berg", sprach Verteidiger Otmar Schaffarczyk seinem Mandanten ins Gewissen.
Richter Emmer ging anhand der Biografie des 21-Jährigen von einem verzögerten Reifeprozess aus und wendete deshalb das Jugendstrafrecht an. Zwei Jahre Freiheitsstrafe, die er zur Bewährung aussetzte, lautete das Urteil. Des Weiteren muss sich der Mann in eine Therapie begeben. "Wer ein solches Drogenproblem hat, für den ist schwer, straffrei durchs Leben zu gehen", mahnte Emmer in seiner Urteilsbegründung.

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