Luftfahrt vor Windkraft: Gericht stoppt Bau von Windrad bei Sefferweich nahe Drehfunkfeuer

Sefferweich/Bitburg. · Hat sich die Kreisverwaltung bei der Genehmigung einer Windkraftanlage bei Sefferweich über geltendes Recht hinweggesetzt? Ja, urteilt das Verwaltungsgericht Trier. Der Richter hält die Bedenken der Deutschen Flugsicherung, die durch das Windrad die Funktion des Drehfunkfeuers bei Nattenheim beeinträchtigt sieht, für berechtigt.

 Mit dem Drehfunkfeuer bei Nattenheim beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Trier.

Mit dem Drehfunkfeuer bei Nattenheim beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Trier.

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen die Bundesrepublik Deutschland verloren. Klingt komisch, ist aber so:

Streitpunkt ist ein geplantes Windrad, das eine Firma bei Sefferweich errichten möchte. Doch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das die Bundesrepublik in dem Rechtstreit vertritt, sieht durch das geplante Windrad das Drehfunkfeuer bei Nattenheim gestört (der TV berichtete). Das Drehfunkfeuer dient der zivilen und militärischen Luftfahrtnavigation und wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) betrieben. Und die DFS ist der Auffassung, dass das geplante Windrad mit einer Gesamthöhe von 199,5 Metern die Überwachung des Flugverkehrs stören könne, weil es zu fehlerhaften Signalen kommen könne. Überhaupt duldet die Flugsicherung keine weiteren Anlagen mehr in einem 15-Kilometer-Radius ums Drehfunkfeuer (siehe Extra). Zunächst folgte die Kreisverwaltung den Bedenken der Flugsicherung und lehnte den Bau des Windrades ab. Doch die Firma, die den weißen Riesen dort errichten will, klagte gegen die Verwaltung und legte Gutachten vor, welche die Unbedenklichkeit der Anlage darlegen sollen. Die Kreisverwaltung gab nach: "Wir haben alle Standpunkte gegeneinander abgewogen und uns dann dazu entschlossen, uns über die Bedenken des Bundesamtes für Flugsicherung hinwegzusetzen", erklärt Andrea Fabry, Geschäftsbereichsleiterin der Kreisverwaltung.

Die Begründung: Zunächst sei ein Nachweis erforderlich, dass das Windrad überhaupt zu einer Minderung der Funktion des Drehfunkfeuers führen werde. Zudem seien die Bedenken und die Klage des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung für die Kreisverwaltung rechtlich nicht bindend. Doch die Kreisverwaltung hatte noch einen Grund: Denn die umstrittene Fläche bei Sefferweich ist im Raumordnungsplan für die Region Trier ausdrücklich als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen - trotz ihrer Nähe zum Drehfunkfeuer.

Genehmigung ist rechtswidrig

Doch das Bundesamt für Flugsicherung wollte sich nicht geschlagen geben und klagte vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen die Entscheidung des Eifelkreises. Am Montag, 18. Januar, trafen sich beide Parteien in diesem Rechtstreit vor dem Trierer Verwaltungsgericht (der TV berichtete). Das Urteil, aus dem das Bundesamt für Flugsicherung als Sieger hervor geht, wurde gestern per Post zugestellt.

"Die Genehmigung des Windrades ist rechtswidrig", urteilt darin das Verwaltungsgericht. Die Bedenken der Flugsicherung, das Drehfunkfeuer bei Nattenheim könne durch die Errichtung bestimmter Bauwerke gestört werden, sei für den Eifelkreis bindend, heißt es weiter in der Urteilsbegründung. Denn allein das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sei für die Entscheidung zuständig, ob durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Die Genehmigung des Windrades bei Sefferweich sei daher aufzuheben, erklärt das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Trier erlaubt eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz. Ob die Kreisverwaltung allerdings in die nächst höhere Instanz geht, steht noch nicht fest. Fabry: "Wir müssen uns nun zunächst mal das 20 Seiten lange Urteil ganz klar anschauen und in Ruhe überlegen, ob es Sinn macht, in Berufung zu gehen." Die Frist dafür endet am Donnerstag, 3. März.

EXTRA Windräder im Umfeld

as bei Sefferweich geplante Windrad wäre nur eine von vielen Anlagen in der Schutzzone des Drehfunkfeuers. So stehen derzeit nach Auskunft der Deutschen Flugsicherung (DFS) bereits 58 Windkraftanlagen im 15-Kilometer-Radius, davon allein sechs im Umkreis von fünf Kilometern. Dass diese Anlagen dort trotz Schutzzone stehen, hängt damit zusammen, dass es eine entsprechende Vorgabe - genau wie das dafür zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung - erst seit wenigen Jahren gibt. Und für die bis dahin bereits errichteten Anlagen gilt Bestandsschutz. Laut DFS werden Windräder in der Schutzzone der Senderanlagen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Als Orientierungswert gelte jedoch, dass in der Schutzzone höchstens fünf Anlagen geduldet werden, von denen auch keine näher als fünf Kilometer sein darf - eine Vorgabe, die im Fall Nattenheim bereits um ein Zehnfaches überschritten sei. uhe

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