Männer wegen Körperverletzung verurteilt

Daun/Gerolstein · Es war wohl Rache für einen Streit beim Drogenkauf: Drei junge Männer aus den Verbandsgemeinden (VG) Daun und Gerolstein haben gestanden, einen Rauschgifthändler verprügelt zu haben. Das Landgericht verurteilte sie zu Gefängnis beziehungsweise Bewährungsstrafen.

Daun/Gerolstein. Zu dritt lauerten sie ihrem Opfer nachts am Gerolsteiner Bahnhof auf. Während einer der Täter dem Opfer den Fluchtweg versperrte, griffen die anderen beiden den Mann an, stießen ihn zu Boden und versetzten ihm Fußtritte und Fausthiebe. Der Verprügelte musste mit Kopfverletzungen, Schürfwunden und Prellungen im Krankenhaus behandelt werden.
Ein 25-Jähriger aus der VG Gerolstein sowie ein 21-Jähriger und ein 20-Jähriger aus der VG Daun mussten sich gestern vor dem Landgericht Trier verantworten. Der Vorwurf: schwere Körperverletzung. Weil der 25-Jährige eine Tasche des Opfers mitgenommen hatte, wurde ihm auch Raub vorgeworfen.
Die jungen Männer gaben die Tat größtenteils zu. Das Gericht verurteilte den vorbestraften 25-Jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Der 21-Jährige bekam zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung und der 20-Jährige ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Er muss zudem 900 Euro zahlen.
Der Überfall schien geplant gewesen zu sein. Sowohl die Täter als auch das Opfer gehören offensichtlich der Drogenszene an - und sind den Behörden wegen verschiedener Delikte bereits bekannt. Der 21-jährige Dauner sagte vor Gericht aus, er habe bei dem Opfer Drogen kaufen wollen. Allerdings habe ihm der Mann das Geld abgenommen und mit Gewalt gedroht. "Der wollte mich abzocken", sagte der Angeklagte. Nach etwa drei Monaten sei die Entscheidung gereift, dem Dealer eine Abreibung zu verpassen. Die drei Angeklagten sagten übereinstimmend, sich im Mai in der Wohnung des 25-Jährigen getroffen, das Opfer gegen Mitternacht am Bahnhof abgepasst und dann mit Schlägen und Tritten traktiert zu haben.
Einer der Männer wartete zunächst auf der Rückseite des Bahnhofs, um dem Opfer den Fluchtweg zu versperren. Kurze Zeit später beteiligte er sich an der Schlägerei.
Vor der Flucht der Drei entriss der Gerolsteiner dem am Boden liegenden Mann noch eine Tasche mit Geld. Deswegen wurde ihm zunächst auch Raub vorgeworfen. Weil er die Prügel aber nicht ausgeteilt habe, um die Tasche zu stehlen, es eher ein Gelegenheitsdiebstahl war, blieb es im Urteil bei Körperverletzung und Diebstahl - sonst hätten ihm viele Jahre Gefängnis gedroht.
Gericht, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwälte hatten sich bereits vor der Hauptverhandlung über einen Strafrahmen verständigt, weil die Angeklagten angekündigt hatten zu gestehen.
Richter Albrecht Keimburg sagte zu den jungen Männern: "Ihre Vorgeschichte füllt bereits zentnerweise Aktenstapel. Für so junge Leute ist das deutlich zu viel. Massive Tritte und Schläge gegen den Kopf - das kann auch tödlich enden."

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