Mahnende Worte: "Faustrecht geht gar nicht"

Wittlich · Ein 18-Jähriger und eine 21-Jährige müssen Sozialstunden ableisten. Beide waren mit einem Kumpanen in die Wohnung eines Wittlichers eingedrungen. Der 18-Jährige schlug auf den Kontrahenten ein und verletzte ihn.

Wittlich. Morgens um vier ist die Welt meist noch in Ordnung. Für einen 25-Jährigen Wittlicher ist sie das am 17. Mai dieses Jahres nicht mehr. Erst klingelt es der Haustür, dann klingelt und klopft es an der Wohnungstür. Und plötzlich stehen drei junge Leute in der Wohnung. Als sie die Räume wieder verlassen, muss der 25-Jährige erst einmal ins Krankenhaus. Dort werden unter anderem ein angebrochenes Jochbein und verschiedene Hämatome diagnostiziert.
Angeklagt vor dem Wittlicher Amtsgericht sind zwei junge Männer (22 und 18) wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung sowie eine 21-Jährige wegen Hausfriedensbruchs. Einer aus dem Trio, der 22-Jährige, fehlt unentschuldigt. Sein Verfahren wird abgetrennt, sein Pflichtverteidiger kann wieder gehen.
Der 18-Jährige gesteht, in die Wohnung gestürmt zu sein, weil plötzlich sein Handy auf dem Boden gelegen habe. Er habe nicht ausschließen können, dass es ihm der Wohnungsinhaber aus der Hand geschlagen oder getreten habe. Es sei zum Bodenkampf gekommen, den erst der 22-Jährige beendet habe. Bei einer verbalen Auseinandersetzung habe er den 25-Jährigen aber noch einmal geschlagen, sagt sein Kontrahent. "Ich habe auf den Kopf gezielt", gibt er zu.
Warum kam es überhaupt zu dem Besuch zu früher Morgenstunde? Er habe etwas mit dem Geschädigten klären wollen, sagt der 18-Jährige. Sie habe etwas abholen wollen, sagt die junge Frau.
Der 25-Jährige berichtet, dass er sich mit seinem Kontrahenten auf dem Boden gewälzt habe. Gleichzeitig habe der andere Mann auf ihn eingeschlagen. Den Schlag bei dem verbalen Streit bestätigt er ebenfalls.
Die junge Frau sei an der tätlichen und verbalen Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen. Sie habe die beiden anderen aufgefordert, die Wohnung zu verlassen. Das sei aber erst geschehen, als er mit der Polizei gedroht habe. Er wisse, dass er den falschen Weg gegangen sei, sagt der 18-Jährige. "Aber hinterher ist man immer schlauer."
Die beiden Angeklagten haben Glück. Staatsanwältin Nina Girion-Gerdes attestiert ihnen eine Reifeverzögerung und beantragt ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht: 90 Sozialstunden für ihn, 25 für sie. Und für beide eine Verwarnung.
Richter Stephan Okfen schließt sich dem an und mahnt. "Diese Nummer war schwachsinnig. Faustrecht geht gar nicht. Sie haben sich wie ein Höhlenmensch benommen", sagt er zu dem 18-Jährigen. Bei einer Wiederholung werde er nicht so glimpflich davonkommen. Und falls die Sozialstunden nicht abgeleistet werden, gebe es Jugendarrest. cb

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