Malbergweich muss zahlen

Malbergweich/Koblenz · Die höhere Umlage, die der Eifelort Malbergweich an den Kreis zahlen muss, ist rechtmäßig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz. Die Gemeinde muss die vom Kreis für 2009 festgelegte Umlage in Höhe von 305 000 Euro zahlen. Malbergweich klagt bereits seit 2009, weil der Ort nicht mehr bereit war, mehr Umlage an den Kreis zu zahlen als andere Orte.

Malbergweich/Koblenz. Berufung abgelehnt - das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat nach erneuter Prüfung entschieden, dass die Umlage, die der Eifelort Malbergweich an den Eifelkreis zahlen muss, rechtmäßig ist. Im Klartext bedeutet das: Malbergweich muss die für das Jahr 2009 festgelegten 305 000 Euro an den Kreis zahlen.Gemeinde verliert Rechtsstreit


Gisela Mayer-Schlöder, Kreisverwaltung Bitburg-Prüm: "Wir waren auch von Anfang an von unserer Argumentation überzeugt und haben daher auf diesen Ausgang des Verfahrens gehofft." Da sich das Urteil auf die Vergangenheit beziehe, könne man es nicht eins zu eins auf die Zukunft übertragen. Wie man genau mit dem Urteil umgehe, könne der Kreis derzeit noch nicht sagen.
Ortschef Heinz Engler: "Das schlägt einem auf den Magen, wenn man eine solche schlechte Nachricht bekommt." So richtig wundern würde ihn das Urteil nicht. "Ich bin am 21. Februar aus der Verhandlung in Koblenz rausgegangen und war nicht glücklich. Das war nach der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anders", sagt Engler. Die Gemeinde Malbergweich hatte sich, seit der Kreis ihnen für 2009 eine ihrer Meinung nach zu hohe Umlagezahlung auferlegt hatte, durch drei Instanzen geklagt. Sowohl das Verwaltungsgericht Trier als auch das OVG Koblenz hatten die Klage damals abgelehnt.
Erst das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gab dem 350-Einwohner-Ort recht und verwies den Fall zurück an das OVG nach Koblenz. Das sollte prüfen, ob Malbergweich durch die Kreisumlage seine Steuerkraft vollständig entzogen und dadurch die eigenverantwortliche Ausübung der gemeindlichen Steuerhoheit entwertet worden sei. Außerdem sollte geklärt werden, ob die Gemeinde auf Dauer außerstande sei, neben ihren Pflichtaufgaben zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben ohne Kreditaufnahme wahrzunehmen. Doch auch nach erneuter Prüfung blieb die Berufung von Malbergweich ohne Erfolg. In der Begründung des Urteils heißt es: Die festgesetzte progressive Kreisumlage entziehe der Gemeinde auch im Zusammenwirken mit anderen Umlagen nicht ihre gesamte Steuerkraft. Vielmehr sei im Jahre 2009 nach Umlageerhebung noch ein nennenswerter Teil ihrer Steuerkraft geblieben. Die Kreisumlage verstoße auch nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung.

Bei der Beurteilung der Finanzsituation seien laut OVG rechnerisch auch fiktive Steuermehreinnahmen zu berücksichtigen, welche die Gemeinde bei der Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer erzielt hätte. Die Gemeinde hätte seit 2008 - als sich ihre Finanzlage verschlechterte - die Gewerbesteuer nach den gesetzlichen Vorgaben erhöhen können. Das hatte Malbergweich jedoch nicht getan. "Das heißt also: Lastet euren Leuten alles auf, dann habt ihr wieder Geld. Das kann doch nicht sein", widerspricht Engler.

Das OVG sagt jedoch: Unter Berücksichtigung der fiktiven Steuermehreinnahmen könne nicht von einer Unterfinanzierung auf Dauer ausgegangen werden. Engler: "Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen."

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