Justiz Eifeler Brandstifter gesteht vor Gericht

Bitburg · Ein 39-Jähriger hat im November das Eigenheim seiner Familie im Bitburger Land angesteckt. Bei dem Prozess bezeichnete ihn der Richter als „ungewöhnlichen Angeklagten“.

Mann gesteht vor Bitburger Gericht, sein Haus angezündet zu haben.
Foto: TV/Denise Juchem

Als ein Mann aus dem Bitburger Land am 5. November von der Polizei auf die Wache mitgenommen wird, ist er betrunken. Er hat an diesem Sonntag mindestens 2,19 Promille Alkohol im Blut. Trotzdem hat er sich hinters Steuer gesetzt und ist mit seinem Auto im Straßengraben gelandet. Doch der Angeklagte muss sich nicht nur deswegen vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Denn bevor der 39-Jährige in der Ausnüchterungszelle gelandet ist, hat er sein Haus in Brand gesetzt. „Ich sehe mich noch mit dem Feuerzeug an der Matratze im Schlafzimmer herumzündeln“, sagt der Familienvater. Weitere Erinnerungen an die Tat, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, hat er nicht.

„Ich habe nach dem Aufstehen direkt das erste Bier getrunken“, sagt er beim Prozess. Doch bei einem Getränk sei es nicht geblieben. Später habe der Mann auch zu Cognac gegriffen. „Ich habe eigentlich nie Schnaps getrunken, weil ich weiß, dass ich davon komisch werde.“ An dem Sonntag im November konsumierte er jedoch „aus Langeweile“ Hochprozentiges. Während der Familienvater sich zu Hause alleine betrank, sei die Ehefrau des Angeklagten mit beiden Kindern bei einer Freundin gewesen. Schon am Freitag habe sie ihren Mann nach einem Streit, in dem es „nur um Kleinigkeiten“ gegangen sei, vorübergehend verlassen. „Ich habe gehofft, dass bis Sonntag alles in Ordnung ist“, sagt die 34-jährige Mutter vor Gericht. Aber es verlief anders, als es sich die Verkäuferin aus dem Bitburger Land gewünscht hätte. Denn ihr Mann entfachte an verschiedenen Stellen im Haus Feuer. Vier Brandherde hat ein Experte ausmachen können: Neben dem Ehebett soll der Angeklagte eine Kinderjacke, einen Schulranzen und eine Gardine angezündet haben. Richter May bezeichnet die Auswahl der Gegenstände als „auffällig“ und schreibt ihnen einen symbolischen Wert zu. Bei der Befragung des Angeklagten trifft er auf weitere Faktoren, die ihn zu seiner Tat getrieben haben.

Dem 39-Jährigen wurde im Sommer fristlos gekündigt. „Ich habe meine Baustelle, an der ich 15 Jahre lang gearbeitet habe, verloren.“ Zur gleichen Zeit, als er arbeitslos geworden ist, hat sich der Zustand seiner krebskranken Schwester, die noch im November starb, verschlechtert. Kurz vor der Tat habe der Mann sie besucht. Danach hätten sich die „Reibereien“ zu Hause gehäuft, so seine Frau. Als die 34-Jährige davon spricht, verändert sich die Mimik des Angeklagten. Seine Mundwinkel verziehen sich, und die Augen werden wässrig. Dass ihm die Erkrankung und der anschließende Tod nahegehen, kann man an seinem Gesicht ablesen. In einem Zustand der Frustration habe der 39-Jährige ein Bier nach dem anderen getrunken. Staatsanwalt Holger Schmitt spricht von einer „Ausnahmesituation“ und einer „Lebenskrise“, in der er das Feuer im eigenen Heim entfachte.

Während der Brand sich ausbreitete, die Hitze stieg und die Scheiben zum Platzen brachte, verließ der Mann das Haus. Er stieg in sein Auto und machte sich auf den Weg zu seiner Frau und den beiden Kindern. Trotz des erheblichen Alkoholpegels fuhr er in ein Nachbardorf zum Haus einer Freundin, in dem sich seine Familie aufhielt. Da der Vater regelmäßig große Mengen Bier konsumiert – laut eigenen Aussagen „eine halbe Kiste Stubbi am Tag“ – gelang es ihm angesichts seiner Toleranz, das Anwesen mit mehr als zwei Promille zu erreichen. Vor der Haustür sei er jedoch abgewiesen worden und nicht zu seiner Frau vorgedrungen. „Ich wollte mit ihr klären, wie es mit uns weitergeht“, erklärt der Angeklagte seine Trunkenheitsfahrt.

Auf dem Rückweg kam der Mann von der Straße ab und landete in einer Böschung. Ein anderer Autofahrer fand ihn und rief anscheinend den Rettungsdienst, der kurz darauf eintraf. Der Mann sei unverletzt gewesen und habe „normal“ mit dem Personal gesprochen. „Er hat erzählt, dass er sein Haus angezündet hat“, sagt eine Rettungshelferin, die bei dem Einsatz vor Ort war. „Ich konnte das nicht glauben und habe noch dreimal nachgefragt.“ Schließlich hätten sie die Leitstelle über den Brand, bei dem ein Sachschaden von 50 000 Euro entstand, informiert. Dass der Angeklagte die Rettungsleute von sich aus auf den Brand aufmerksam machte, deutet für seinen Verteidiger Stephan Oberbillig darauf hin, dass die Tat ein „Hilferuf“ gewesen sei. Richter May greift diesen Gedanken bei der Urteilsverkündung auf: „Er stand alleine da mit Kummer und Sorgen.“ Dass sein Leben vorher weitestgehend geregelt verlaufen sei, mache ihn zu einem „ungewöhnlichen Angeklagten“.

Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt wird. „Machen Sie etwas daraus“, mahnte May. „Sie müssen sich Arbeit suchen.“ Nach der Freilassung aus der Untersuchungshaft, in der sich der 39-Jährige in den vergangenen Monaten befunden hat, soll er eine stationäre Suchttherapie beginnen, um sich seinem Alkoholproblem zu stellen. Außerdem hat das Gericht entschieden, dass der Mann regelmäßig Urinproben abgeben muss, um zu beweisen, dass er drogenfrei lebt. Den Führerschein ist er mindestens für ein Jahr los. Der Richter bezeichnete das Urteil als eher mild. „Wir setzen Vertrauen in Sie, dass Sie das hinkriegen.“

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