Mattes-Prozess könnte neu aufgerollt werden

Kaisersesch/Koblenz · Das Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen einen Beamten der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch vor dem Koblenzer Amtsgericht ist nach der überraschenden Aussage eines Zeugen unterbrochen worden. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, ob der ehemalige VG-Bürgermeister Ewald Mattes aufgrund einer Falschaussage vor drei Jahren wegen sexueller Nötigung verurteilt wurde.

Kaisersesch/Koblenz. Richterin Andrea Wild-Völpel war sich im Mai 2010 sicher, dass "alle VG-Mitarbeiter gelogen" hatten, als sie Ewald Mattes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilte, ausgesetzt zur Bewährung. Mattes wurde abgewählt und verlor seine Posten, gegen drei Mitarbeiter der Verbandsgemeinde wurde wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt.
Doch dieses Urteil wurde am Dienstag durch die Aussage eines Reitlehrers infrage gestellt. Die ehemalige Angestellte der VG und Nebenklägerin im Verfahren gegen Ewald Mattes soll gegenüber dem 50-Jährigen und einem weiteren Zeugen gesagt haben: "Man muss ja nicht immer die Wahrheit sagen, beim Mattes hat es ja auch geklappt. Mir glaubt man." Und weiter: "Wer nicht nach meiner Pfeife tanzt, der fällt."
Staatsanwalt Achim Kroth, der die Anklage gegen den leitenden Kaisersescher Beamten führt, hat bestätigt, dass, wenn in dem Fall Mattes die Hauptbelastungszeugin gelogen hat, die Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft werden muss. Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung waren sich einig, dass das Verfahren unter diesen Voraussetzungen nicht weitergeführt werden kann.
Aussagen werden geprüft



Das Gericht will nun zuerst die Aussagen des Reitlehrers und weiterer Zeugen prüfen, bevor das Verfahren fortgeführt werden kann.
Hintergrund: Die Kaisersescherin, die 2010 vor dem Landgericht in Koblenz die Klage gegen Ewald Mattes gewann, mietete auf einem Reiterhof zwei Boxen für ihre Pferde an. Laut Aussage des Besitzers des Hofes hat sie sofort "Intrigen gesponnen" und Mitarbeiter sexuell belästigt. Als der 50-jährige Reitlehrer im Saloon des Hofes die 46-Jährige darauf ansprach, drohte sie offenbar mit dem Beispiel ihres ehemaligen Chefs. Und auch diese Auseinandersetzung blieb nicht ohne Folgen. So soll die Kaisersescherin den Reitlehrer wegen Körperverletzung und Vergehen gegen den Tierschutz angezeigt haben, doch der 50-Jährige klagte ebenfalls, erwirkte eine einstweilige Verfügung. Seiner Aussage zufolge haben er, Mitarbeiter und weitere Mieter des Reiterhofs Beweise gegen die 46-Jährige zusammengetragen. Dazu gehören wohl anstößige Kurznachrichten, Nacktfotos und Beschuldigungen im Internet.
"Ich habe Angst vor dieser Frau", sagte der Reitlehrer vor Gericht.
Die Verhandlung um die uneidliche Falschaussage rückte derweil vollends in den Hintergrund. Zu Beginn des Prozesses widersprach der Beschuldigte der Anklage in allen Punkten. Der Beamte kritisierte zudem die Beweisführung im Verfahren gegen Ewald Mattes. Er halte einige Aussagen der ehemaligen Verwaltungsangestellten für frei erfunden. Zudem sei nicht berücksichtigt worden, dass der von der Klägerin beschriebene zeitliche Ablauf so nicht stimmen könne. Auch sei das Verhältnis zwischen ihm und Mattes eher kühl gewesen. Die Tragweite seiner Aussage und wie wichtig diese für seine Zukunft sei, sei ihm absolut bewusst gewesen, immerhin wollte er sich damals zur Urwahl für das Amt des Bürgermeisters stellen.

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