Mehr Platz für Windkraft

Weil er Windkraft nur in eingeschränktem Maße zulässt und damit dem übergeordneten Raumordnungsplan widerspricht, ist der Bebauungsplan für den Windpark "Meckeler Höhe" unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

Meckel. (ch) Ein Windenergie-Unternehmen und ein Grundstückseigentümer hatten gegen den Bebauungsplan einen Normenkontroll-Antrag gestellt, denn die Ortsgemeinde Meckel hatte in ihrem Bebauungsplan für den Windpark "Meckeler Höhe" nur sechs Windenergie-Anlagen zugelassen und auf über einem Drittel der Fläche Windenergie komplett ausgeschlossen. Damit steht der Bebauungsplan nach Ansicht des Gerichts im Widerspruch zum geltenden Raumordnungsplan, der hier einen Windenergie-Schwerpunkt vorsieht. Das Gericht folgte den Anträgen der Kläger, denn ohne belastbare Begründung dürfe die Gemeinde in einem Schwerpunktbereich die Windenergie-Nutzung nicht ausschließen. Von der Verbandsgemeinde Bitburg-Land heißt es, man wolle sich erstmal genauer mit dem Urteil befassen, bevor man sich dazu äußert.

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