Mehrheit verfehlt - oder vielleicht doch nicht?

Speicher · Wäre es nach der SPD-Fraktion gegangen, so wäre über die Höherstufung der Besoldung des Speicherer Bürgermeisters (der TV berichtete) in geheimer Wahl abgestimmt worden. Doch der Antrag bekam dafür nicht die notwendige Zweidrittel-Mehrheit - was aber ein Irrtum gewesen sein könnte.

Speicher. Gut sechs Wochen ist es her, dass im Verbandsgemeinderat Speicher über die Höherstufung des Bürgermeistergehalts abgestimmt wurde. Beantragt hatte diese Gehaltsanpassung die CDU-Fraktion und dies damit begründet, dass der Bürgermeister Manfred Rodens einen sehr guten Job mache. Darüber hinaus sei es in Speicher in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden, den Bürgermeistern nach Ablauf der ersten beiden Amtsjahre den Aufstieg in die nächsthöhere Besoldungsgruppe zu ermöglichen, so CDU-Fraktionssprecherin Karin Plein.
Mit 15 Ja-Stimmen, sechs Enthaltungen und einer Gegenstimme wurde der Höherstufung schließlich zugestimmt - ein durchaus eindeutiges Ergebnis, das vielleicht aber etwas anders ausgefallen wäre, hätte sich im Vorfeld dieser Abstimmung die SPD durchsetzen können. SPD-Fraktionssprecher Oswald Krumeich nämlich hatte beantragt, über die Höherstufung des Gehalts nicht in öffentlicher, sondern in geheimer Wahl abzustimmen. Im Gegensatz zu normalen Abstimmungen, bei denen eine einfache Mehrheit reicht, wird für die Beantragung einer geheimen Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt.
Verwaltung ist gefragt


Diese Mehrheit wurde aber knapp verfehlt. Das zumindest war die Auffassung des Ersten Beigeordneten Erhard Hirschberg, der für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung übernommen hatte. Da es um sein Gehalt ging, hatte sich Bürgermeister Rodens vorschriftsmäßig vom Sitzungstisch entfernt. Doch die Rolle des Bürgermeisters ist auch der Knackpunkt. Inklusive Bürgermeister besteht der Rat der Verbandsgemeinde Speicher aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern. Zwar war der Rat an diesem Tag nicht vollzählig, doch spielt das keine Rolle. Die SPD hätte für ihren Antrag mindestens zwei Drittel benötigt, bei 25 Vertretern also mindestens 17 Ja-Stimmen. Letztlich kam sie aber nur auf 16 Ja-Stimmen, sodass der Antrag abgelehnt wurde. Nach Auffassung des SPD-Ratsmitglieds Agnes Tillmann-Steinbuß jedoch war das falsch. Tillmann-Steinbuß verweist auf die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung, wonach die gesetzliche Anzahl der Mitglieder im Rat bei 24 liegt, der Bürgermeister also nicht mitgerechnet wird. Demnach wäre mit 16 Ja-Stimmen die erforderliche Mehrheit sehr wohl erreicht worden.
Um Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen, hat die SPD-Frau bereits vor einigen Wochen die Kommunalaufsicht des Eifelkreises zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert. Das aber ist anscheinend nicht so einfach. Denn bislang liegt Tillmann-Steinbuß noch keine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor. Wie die Kreisverwaltung Mitte Oktober auf TV-Anfrage erklärte, werde zunächst die VG-Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Erst danach könne die Kommunalaufsicht den Vorgang bewerten.

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