BITBURG Mehrparteienhaus in der Bitburger Thilmanystraße darf gebaut werden

BITBURG · Nachdem der geplante Bau eines Mehrparteienhauses in der Bitburger Thilmanystraße bereits im Bauausschuss für Grundsatzdiskussionen sorgte, wurde das Vorhaben auch im Stadtrat kritisiert, am Ende aber mehrheitlich genehmigt.

 In Bitburg entstehen Jahr für Jahr neue Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen - ob im Neubaugebiet an der Neuerburger Straße, Am Pintenberg, in der Heinrich- oder der Bahnhofstraße sowie am Ostring. Nun ist ein solches Haus auch in der Thilmanystraße genehmigt worden.

In Bitburg entstehen Jahr für Jahr neue Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen - ob im Neubaugebiet an der Neuerburger Straße, Am Pintenberg, in der Heinrich- oder der Bahnhofstraße sowie am Ostring. Nun ist ein solches Haus auch in der Thilmanystraße genehmigt worden.

Foto: TV/Dagmar Schommer

Es geht um ein Bauvorhaben und dabei - wie so oft – auch ums Prinzip beziehungsweise um Gleichberechtigung. Zumindest ist davon in der Diskussion des Bitburger Stadtrats öfter die Rede. Unterschiedliche Ansichten gibt es aber dazu, wie die Stadt dem Anspruch auf Gleichberechtigung am ehesten gerecht wird: indem sie das Bauvorhaben zulässt oder indem man sie es verbietet?

Streitpunkt ist ein geplantes Bauvorhaben in der Bitburger Thilmanystraße. Ein Bauherr möchte ein Mehrparteienhaus mit sechs Wohnungen errichten, benötigt dafür aber die Zustimmung des Stadtrats, da sein Vorhaben nicht konform mit den Vorgaben des dortigen Bebauungsplans ist. Betroffen von den Abweichungen sind die Bautiefe des Grundstücks, die vordere Baufluchtlinie sowie die Dachneigung. Diese drei Aspekte sind allem Anschein nach dem Umstand geschuldet, dass der Bauherr den größtmöglichen Nutzen aus dem ihm zur Verfügung stehenden Grundstück ziehen möchte. Das ist legitim, bedarf aber in diesem Fall der Freisetzungen von den Vorgaben des Bebauungsplans. Der Stadtrat muss also darüber entscheiden und tut sich in seiner (Videokonferenz-)Sitzung damit ähnlich schwer wie bereits eine Woche zuvor der Bauausschuss.

Nach Auffassung der Verwaltung ist gegen eine Befreiung von den Vorgaben nichts einzuwenden. Zumal es laut Bauamtsleiter Berthold Steffes in der Thilmanystraße bereits viele Häuser gebe, bei denen von den Vorgaben des aus der Nachkriegszeit stammenden Bebauungsplans abgewichen worden sei. Ähnlich sieht das CDU-Fraktionssprecher Andreas Gerten. Die Verwaltung habe sowohl bei der Baufluchtlinie und der Bautiefe als auch bei der Dachneigung mit Verweis auf die Bebauung an anderen Stellen der Straße die Freisetzungen plausibel begründet, sagt er. Für ihn seien damit alle strittigen Fragen geklärt. „Es nicht zu genehmigen, käme einem Schildbürgerstreich gleich“, so Gerten.

Der Fraktionssprecher der Grünen sieht das etwas anders. Die Freisetzungen dienten ja letztlich nur der Gewinnoptimierung des Bauherrn, sagt David Ewald und ergänzt, dass sich andere ja auch an die Regeln halten müssten. „Wenn wir Gleichberechtigung wollen, dann müssen sich auch alle an die Vorgaben halten“, meint dazu auch Rainer Bertram, Mitglied der Liste Streit, die zu dem Vorhaben am meisten Bedenken äußert. Allen voran Heinz Reckinger, der selbst einmal Leiter des städtischen Bauamts war und ebenfalls von einer „Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bauvorhaben“ spricht.

Reckingers Nachfolger Steffes verweist in diesem Zusammenhang exemplarisch auf ein weiteres Haus in der Thilmanystraße, das 2006 genehmigt worden sei. Bei diesem Haus habe es eine deutlich größere Abweichung von der vorgegebenen Bautiefe gegeben. Trotzdem habe man es genehmigt, so Steffes. Was insofern ganz interessant ist, weil damals noch Reckinger Leiter des Bauamts war und die Genehmigung (wie Steffes auf TV-Anfrage im Nachgang zur Sitzung erklärt) damals auch ohne Beteiligung des Stadtrats erteilt worden sei. „Wenn man in der Straße überall Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hat, dann kann man doch bei der letzten Lücke nicht einfach sagen: Tut mir leid, das geht nicht“, meint Steffes.

Die Meinungen gehen also auseinander, was die beste Vorgehensweise im Sinne der Gleichberechtigung betrifft. Letztendlich aber stimmt die Mehrheit des Stadtrats dem Bauvorhaben und damit einer Befreiung von den Festsetzungen zu. Das Gebäude kann also wie geplant gebaut werden.

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