Meinung: Wenn es sein muss, vor Gericht

Bitburg · Zum Antrag der CDU-Fraktion im Bitburger Stadtrat, die fliegerischen Möglichkeiten im bisherigen Umfang weiterhin beizubehalten, äußert sich der Verein „Bürger gegen Nachtflug“, Bitburg:

Gewerblicher Flugbetrieb über 14 t, egal ob regelmäßig oder gelegentlich, darf nur nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden, ist kostspielig und bedarf großer Investitionen. Dazu hat sich bisher niemand bereitgefunden. Außerdem wurde er von Kreistag und Stadtrat abgelehnt. Der Bund will mittlerweile für die Fläche Zahlungen sehen.

Die CDU in Kreis und Stadt soll endlich akzeptieren: Instrumentenflug in Bitburg wird es nicht geben. Bleibt die kleine fliegerische Nutzung auf einer Teilfläche mit verkürzter Landebahn. Dazu ist eine Änderungsgenehmigung erforderlich. Sollte diese beantragt werden, wird der Verein "Bürger gegen Nachtflug" alles daran setzen, eine solche Genehmigung zu verhindern.

"Noch nie war die Unterstützung für unseren Kurs in der Region so groß wie heute", sagt der Vorsitzende Ludwig Kewes. "Über alle Parteigrenzen hinweg haben sich schon zehn Ortsgemeinden und die Stadtteile Mötsch und Masholder gegen jegliche fliegerische Nutzung ausgesprochen. Das Arbeitsplatzargument zieht nicht mehr. Wenn es sein muss, werden wir wieder bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen, und wenn der Prozess Jahre dauert. Dass sollen die politisch Verantwortlichen sowie die interessierten Piloten wissen und bei ihren Entscheidungen mitbedenken." Die Forderung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die Flugplatz GmbH, das Gelände bis zum Jahresende zu räumen und eine jahrelange rechtliche Auseinandersetzung um die Fluggenehmigung - trübes Wetter für Sichtflugpiloten.

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