Ärzte-Genossenschaft Ministerin baut auf Dialog und Kooperation

Mainz · Dass der Antrag der Medicus eG auf Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums abgelehnt wurde, hält auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler für nicht nachvollziehbar.

 Hofft auf eine Lösung für die Medicus eG: Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Hofft auf eine Lösung für die Medicus eG: Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Foto: picture alliance / Dennis Möbus//Dennis Möbus

Sie forderte bereits Ende Mai die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zum Dialog auf (der TV berichtete). Im Gespräch mit unserer Zeitung sagt die Ministerin, warum sie die Idee der Eifeler Ärzte grundsätzlich gut findet.

Könnte eine solche Genossenschaft wie die Medicus eG auch ein Modell für andere ländliche Regionen sein?

Bätzing-Lichtenthäler: Aus Sicht der Landesregierung ist es zu begrüßen, wenn sich Ärzte zusammenschließen wollen, um gemeinsam Angebote für junge Kollegen zu schaffen, in der Region tätig zu werden. Junge Ärzte streben zunehmend kooperative Formen der Berufsausübung sowie eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis an. Medizinische Versorgungszentren bieten hierfür ideale Voraussetzungen. Medizinische Versorgungszentren können von unterschiedlichen Trägern und in den verschiedenen Rechtsformen gegründet werden.

Werden Sie sich persönlich bei der KV für die Eifeler Genossenschaft starkmachen?

Bätzing-Lichtenthäler: Ich habe bereits an beide Seiten appelliert, den Dialog fortzusetzen, und die KV gebeten, weiter gemeinsam mit den Ärzten an einer Lösung zu arbeiten.

Welche Einflussmöglichkeiten haben Ministerin und Politik in diesem Fall?

Bätzing-Lichtenthäler: Die Zulassung wurde vom Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen für die Region Trier abgelehnt. Der Zulassungsausschuss ist paritätisch mit Vertretern der KV und der Kassen besetzt. Seine Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Die Rechtsaufsicht des Ministeriums erstreckt sich nicht auf die inhaltlichen Entscheidungen der Ausschüsse. Von Seiten des Landes besteht daher keine Möglichkeit, die Entscheidungen des Zulassungsausschusses zu beanstanden.

Sehen Sie ein Problem darin, dass es sich bei der Initiative um eine Genossenschaft handelt, die Regressrisiken über eine Versicherung statt über persönliche Bürgschaften abdecken will?

Bätzing-Lichtenthäler: Die Entscheidung, welche Formen der Sicherheiten zur Abdeckung der Haftungsrisiken anerkannt werden können und wie diese Sicherheiten im Detail zu gestalten sind, trifft der Zulassungsausschuss. Das Ministerium kann hier keine Vorgaben machen.

Haben Sie die Hoffnung, dass die KV einlenken wird?

Bätzing-Lichtenthäler: Ich bin zuversichtlich, dass beide Seiten den Gesprächsfaden wieder aufnehmen werden, um eine sachgerechte Lösung zu finden.

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