Missbrauch im Keller: Fünf Jahre Haft

Das Aachener Landgericht hat einen 54-jährigen Mann aus dem Stadtgebiet Schleiden wegen sexuellen Missbrauchs an der Tochter seiner Verlobten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Schleiden/Aachen. (red) Das Aachener Landgericht hat einen 54-jährigen Mann aus dem Stadtgebiet Schleiden zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Tochter seiner Verlobten in 143 Fällen sexuell missbraucht hat.

Die Taten hatte er zwischen 1999 und 2003 begangen. In einem Kellerraum hatte der 54-Jährige, der vor Gericht ein Geständnis ablegte, die damals 14-Jährige missbraucht.

Die sexuellen Handlungen steigerten sich über die Jahre bis hin zum Geschlechtsverkehr. Auch nach dem 18. Lebensjahr ließ der Täter nicht von dem Mädchen ab. Erst 2006, damals 21 Jahre alt, offenbarte das Opfer sich Nachbarn - woraufhin das Verfahren begann.

Das jetzige Urteil wertet der Anwalt des Angeklagten, Heinz Willi Junker, als "relativ hart". "Ich tendiere dazu, Revision einzulegen", erklärte er.

Laut Junker habe die Kammer viele Dinge "im Zweifel gegen den Angeklagten" gewertet. So erkläre er sich das hohe Strafmaß. Jetzt müsse der Angeklagte den Richterspruch erst einmal sacken lassen.

"Zum Glück hat die Kammer von der Vollstreckung des Haftbefehls abgesehen", so Junker weiter. So könne sein Mandant noch vieles regeln. "Diese Entscheidung untermauert auch die Einschätzung, dass von dem Angeklagten keine weitere Gefahr ausgeht", sagte der Kaller Anwalt. Der 54-Jährige sei sich bewusst, dass er eine Straftat begangen habe, dazu stehe er auch und er werde sich sicherlich nicht durch eine Flucht aus der Verantwortung stehlen.

Anke Sefrin, die Anwältin, die für das Opfer die Nebenklagevertretung übernommen hat, hält das Strafmaß für "gerechtfertigt". "Das Wichtigste für meine Mandantin ist doch, dass ihr das Gericht voll und ganz geglaubt hat", erklärt die Euskirchener Anwältin.

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