Missbrauchsopfer aus der Vergangenheit - Gericht prüft Sicherungsverwahrung

Trier · Den mindestens 48-fachen Missbrauch an seinen drei Stiefkindern hat ein 50-jähriger Eifeler bereits gestanden. Jetzt prüft das Trierer Landgericht, ob der Täter nach seiner Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung kommt. Die Strafe könnte nach den Aussagen weiterer möglicher Opfer noch höher ausfallen.

"Er hat mich in den Jahren bestimmt 20 bis 30 mal missbraucht", sagt der heute 20-jährige Zeuge am Montag vor dem Trierer Landgericht aus. Höchstens zehn Mal, widerspricht der Angeklagte. Dass der Eifeler seine Stiefsöhne in mindestens 48 Fällen missbraucht hat, hat er bereits gestanden. Weil sich die pädophile Neigung wie ein roter Faden durch sein Leben zieht, prüft das Gericht aber auch eine mögliche Sicherungsverwahrung, die den Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe hinter Gittern halten würde. Zeugen aus früheren Verdachtsfällen, darunter vier weitere Jungen, die der 50-Jährige missbraucht haben soll, wurden gehört. Das Gericht prüft jetzt die Aufnahme der alten Fälle in die Anklage. Dadurch könnte sich das Strafmaß entscheidend erhöhen. Das Urteil soll am Freitag fallen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort