Missbrauchsprozess: Eifeler zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt

Trier · Zehn und zwölf Jahre alt waren die beiden Mädchen, als ein 23-jähriger Mann aus der Eifel sie unsittlich berührt hat. Wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Trier ihn gestern zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 23-Jährige bereut die Übergriffe und weinte nach der Urteilsverkündung.

Trier. Die Augen der Mutter wirken leer. Nervös blickt sie zur Anklagebank. Dort sitzt ihr Sohn. Er hat nach Anklageschrift des Trie rer Landgerichts als 18- und später 19-Jähriger zwei Mädchen unsittlich berührt. Eine Zehnjährige zweimal, eine Zwölfjährige einmal. Seit August muss er sich deshalb vor der Ersten Großen Jugendkammer wegen sexuellen Missbrauchs verantworten.
In Handschellen wird er zur Anklagebank geführt und lässt sich vor der Urteilsverkündung von seiner Mutter noch einmal umarmen. Die klopft ihm tröstend auf die Schulter. Ihr Sohn weint. In seinem hellblauen Sweatshirt wirkt der schmächtige Mann selbst eher wie ein Kind.
Ein Eindruck, den die psychologische Gutachterin Sylvia Leupold bestätigt. Sie diagnostiziert bei dem 23-Jährigen eine Reife störung, die alle Lebensbereiche umfasse. Er habe Schwierigkeiten, Kontakte aufzubauen und neige zu Impulsivität und depressiven Verstimmungen. In der Zeit, in der es zu den Übergriffen auf die beiden Mädchen gekommen ist, hat er alleine gewohnt. Eine Situation, mit der er überfordert war. Die Wohnung war verwahrlost, er selbst ungepflegt.
Die Gutachterin zeichnet das Bild eines Menschen, der mit sich und seinem Leben von Beginn an hoffnungslos überfordert ist. Als er sieben Jahre alt war, trennte sich seine Mutter mit Unterstützung eines Frauenhauses von ihrem alkoholkranken Mann. Ihr Sohn fiel als Kind als besonders ängstlich auf, später war er wegen depressiver Verstimmungen in Behandlung. Nach Abschluss der Sonderschule schlug er sich als Ein-Euro-Jobber mehr schlecht als recht mit Hilfe einer gesetzlichen Betreuerin durchs Leben.
Dass er die beiden Mädchen unsittlich berührt hat, hat der Mann bereits zu Beginn des Prozesses Anfang August eingeräumt (der TV berichtete). Nun hofft er, dass sein Anwalt Bernd Leif verminderte Schuldfähigkeit geltend machen kann und seine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Dagegen spricht eine Einschätzung der Gutachterin, die es für sehr wahrscheinlich hält, dass er wieder ein Kind anfassen könnte."Er hat zu den Mädchen erst ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und dieses dann ausgenutzt", sagt Staatsanwältin Stefanie Wöste, die von einem geplanten Vorgehen des Angeklagten ausgeht. Sie verweist zudem auf Folgeschäden, mit denen die beiden Mädchen noch zu kämpfen hätten. Ihrem Plädoyer für eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten folgt der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg, der ebenfalls keine verminderte Schuldfähigkeit sieht: "Er weiß ganz genau, dass er keine kleinen Mädchen anfassen darf."
Das letzte Wort hat der Verurteilte: "Es tut mir wirklich verdammt leid, was ich getan habe", sagt der 23-Jährige mit von Tränen erstickter Stimme und vergräbt sein Gesicht in den Händen.scho

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