Mit den Richtern von einer Baustelle zur nächsten Rechtsstreit zwischen der Stadt Bitburg und dem Investor des Neubaugebiets in Masholder geht weiter

TRIER/BITBURG · Das Gericht hat sich erneut mit Streitigkeiten zwischen der Stadt Bitburg und dem Investor des Neubaugebiets in Masholder befasst.

 So kann es nicht bleiben, sagt die Stadt Bitburg, die mit dem Erschließungsträger des Neubaugebiets in Masholder bereits seit Jahren im Streit ist.  Foto: Uwe Hentschel

So kann es nicht bleiben, sagt die Stadt Bitburg, die mit dem Erschließungsträger des Neubaugebiets in Masholder bereits seit Jahren im Streit ist. Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel

Aus Sicht des Anwalts der Stadt Bitburg ist es Erpressung, nach Auffassung von Bernd Schuh, Geschäftsführer der Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GdbR, hingegen die einzige Möglichkeit, alle Grundstückseigentümer an den Kosten zu beteiligen. Schuhs Unternehmen ist Erschließungsträger des Neubaugebiets „In der Persch“ in Masholder. Und der Vorgang, um den es hierbei geht, hat mit einem Grundstück zu tun, das am Rand dieses Neubaugebiets liegt. Schuh hätte dieses Grundstück seinerzeit gerne vom damaligen Eigentümer übernommen, doch hatte dieser die Fläche anderweitig an ein junges Paar verkauft.Das Grundstück liegt an der Ecke der Brückenstraße, über die es ursprünglich auch erschlossen wurde, und der Bachstraße, die die Erschließungsstraße des Neubaugebiets ist. Die Eigentümer des inzwischen bebauten Grundstücks wären nach eigener Aussage bereit gewesen, sich an den Erschließungskosten zu beteiligen, doch habe der Investor völlig utopische Preisvorstellungen gehabt. Zu einer Einigung sei es daher nicht gekommen.Der Erschließungsträger ist deshalb anders vorgegangen: Er hat von dem Straßengrundstück, das ja bis zur Übertragung an die Stadt Bitburg zunächst sein Eigentum ist, einen gut 20 Zentimeter breiten Streifen abgezwackt und diesen nachträglich als eigenes Grundstück ins Grundbuch eintragen lassen. Das heißt: Zwischen dem Bürgersteig der Bachstraße und dem Grundstück, das er damals nicht bekommen hat, ist jetzt ein schmaler Streifen, der laut Grundbuch dem Investor gehört. Und auf dem er zeitweise sogar eine Absperrung errichtet hatte, sodass die Grundstückseigentümer ihre Garage nicht mehr nutzen konnten (der TV berichtete). Die Stadt will das nicht hinnehmen und hat vor dem Verwaltungsgericht Trier Klage eingereicht. Dieses muss nun darüber entscheiden, ob diese nachträgliche Grundstücksteilung rechtens war oder ob Schuh auch diesen Streifen an die Stadt übertragen muss.In der mündlichen Verhandlung ist das nicht der einzige Streitpunkt zwischen Stadt und Investor. So müssen sich die Richter in der gut dreistündigen Sitzung auch mit der Übertragung zwei weiterer, kleinerer Grundstücksflächen vom Erschließungsträger an die Stadt befassen. Die Stadt ist der Auffassung, dass sich dieser Anspruch aus dem Erschließungsvertrag ergibt, die gegnerische Partei sieht das anders.Genauso kontrovers sind die Ansichten auch, was den Ausbau eines Weges betrifft, der in die Bachstraße mündet: Dieser sollte ursprünglich zu einer vom Investor geplanten Heizanlage führen, die aber nicht gebaut wurde. Es stellt sich nun die Frage, ob der bislang nur geschotterte und eher provisorisch an die Bachstraße angeschlossene Weg trotzdem, wie vertraglich vereinbart, ausgebaut oder zumindest ordentlich angeschlossen werden muss oder nicht.Ein weiterer Punkt, der ebenfalls vertraglich festgehalten wurde und nach Meinung der Stadt bislang noch nicht erfüllt wurde, ist die Schlussvermessung der Entwässerungsanlagen und die Übergabe der Pläne an die Stadt. Während der Investor erklärt, dass nach dem Vorstufenausbau im Jahr 2012 alles soweit vermessen worden sei und er die Pläne an die Stadtwerke übermittelt habe, ist die Stadt der Ansicht, dass das allenfalls eine Zwischenvermessung gewesen sein könne. So seien noch nicht alle Markierungen gesetzt und die erst nachträglich installierten Einlässe und Kanaldeckel noch nicht berücksichtigt worden. Auch in diesem Fall wird das, was vor gut zehn Jahren im städtebaulichen Vertrag vereinbart worden war, unterschiedlich interpretiert. Wie die Richter das sehen, wird sich voraussichtlich in zwei Wochen zeigen. Bis dahin soll das Urteil vorliegen. Die detaillierte Urteilsbegründung wird später folgen.

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