Mit kleinen Schritten in Richtung Windkraft

An welchen Stellen es in der Verbandsgemeinde (VG) Irrel künftig Windräder geben wird, kann noch niemand sagen. Doch näher als 800 Meter an ein Dorf heran sollen die Anlagen nicht kommen. Der VG-Rat hat den Ergebnissen eines Standortgutachtens zugestimmt.

 In der Nähe von Gilzem und Eisenach stehen neben diesen fünf noch fünf weitere Windräder. Wie viele in Zukunft in der Verbandsgemeinde Irrel gebaut werden, hängt auch davon ab, wie groß der Abstand der Anlagen zu den Ortsgemeinden oder zu Einzelgehöften sein muss. TV-Foto: Sarah-Lena Gombert

In der Nähe von Gilzem und Eisenach stehen neben diesen fünf noch fünf weitere Windräder. Wie viele in Zukunft in der Verbandsgemeinde Irrel gebaut werden, hängt auch davon ab, wie groß der Abstand der Anlagen zu den Ortsgemeinden oder zu Einzelgehöften sein muss. TV-Foto: Sarah-Lena Gombert

Irrel. Die großen weißen Türme stehen im Osten der Verbandsgemeinde Irrel: Zehn Windräder gibt es derzeit auf der Gemarkung der VG, und zwar bei Eisenach und Gilzem.
Wie viele es in Zukunft sein werden, und ob weitere Standorte hinzukommen, steht noch nicht fest. Aber dadurch, dass der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag ein Standortgutachten für Windkraftanlagen beschlossen hat, ist man der Sache einen kleinen Schritt näher gekommen.
Mindestabstand zu Ortschaften


Der Ingenieur Thomas Lang von der BKS Ingenieursgesellschaft aus Trier hat den Ratsmitgliedern und 20 Bürgern, die zur Sitzung in die Gemeindehalle gekommen waren, sein Gutachten vorgestellt. Darin stellt Thomas Lang klar, dass ein Großteil der Fläche nicht nutzbar ist, und zwar aus verschiedenen Gründen. Zum einen gibt es einen Mindestabstand, den man beim Bau der Windräder zu Ortschaften, Einzelgehöften oder Sportplätzen einhalten muss.
Hier hat sich der Verbandsgemeinderat mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass in der VG Irrel zwischen Windrädern und Siedlungsgebieten ein Mindestabstand von 800 Metern eingehalten werden muss. Bei Einzelgehöften sind es 500 Meter, bei Sportanlagen 300 Meter. Dass der Abstand bei Sportplätzen etwas geringer ausfällt, geht auf die Initiative der SPD im Rat zurück. Rudolf Schmitt argumentierte, dass auf Sportplätzen lediglich zu Trainingszeiten und sonntagsnachmittags etwas los sei. Darum brauche man hier nicht zwingend so viel Abstand zu halten wie beispielsweise bei einer Siedlung. Sein Parteifreund Horst Zwank jedoch sprach sich gegen die oben genannten Abstände aus. Er fordert stattdessen, dass zwischen Windrädern und einer Siedlung mindestens 1000 Meter liegen sollten. Er argumentierte damit, dass auch die Planungsgemeinschaft Trier, die für die regionale Planung in Sachen Windkraft zuständig ist, mit einem Abstand von 1000 Metern operiert. Sein Antrag wurde abgelehnt. "Wenn wir auf 1000 Meter Abstand gehen, dann bleibt nicht mehr viel übrig für Windkraft in der VG Irrel", betonte VG-Bürgermeister Moritz Petry (CDU).
"Was außerdem geklärt werden muss, ist die Frage, ob man Windkraftanlagen auch in Wasserschutzgebieten aufstellen darf", erklärt Thomas Lang. Beim Bau und auch beim Betrieb der Anlagen bestehe immerhin die Gefahr, dass Treibstoffe und Schmierstoffe in den Boden gelangen.
Insofern könne nur von Prüfflächen die Rede sein, sagt Thomas Lang. Er meint damit, dass viele Faktoren bei den Standorten eine Rolle spielen, nicht nur der Abstand zu Dörfern. Solche Flächen gibt es etwa zwischen Irrel und Eisenach, bei Ferschweiler und zwischen Nusbaum und Peffingen. "Wir haben mit diesem Standortgutachten einen ersten Rahmen gesteckt", erklärt Bauamtsleiter Lorenz Bermes.
Es sei jedoch noch nichts entschieden.
Die Bürger der Verbandsgemeinde Irrel sollen in einer Versammlung am 4. Juli über das Gutachten informiert werden. Das Treffen findet in der Gemeindehalle Irrel statt. Im Anschluss wird man das Gutachten in der Verwaltung einsehen können.

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