Mit Steakmesser und Revolver

BITBURG. (iz) Vor dem Bitburger Amtsgericht musste sich eine 47-jährige Belgierin wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Das Urteil von Richter Udo May: Acht Monate auf Bewährung.

Eine "verhängnisvolle Affäre" begann im Jahr 2003 zur Fastnacht. Die Angeklagte hatte mit einer der beiden Zeuginnen, der Zeugin M., eine kleine Liaison. "Wir haben geknutscht und hatten getrunken", sagte die Angeklagte. Später erhielt die in Bitburg lebende Belgierin "Liebes-SMS". "Sie wollte was von mir", sagte die verheiratete Mutter. Auch zur Tatzeit, am 26. Juni 2004, war wieder Alkohol bei allen Parteien im Spiel. Man traf sich zufällig in einer Bitburger Kneipe, um Fußball zu schauen. Gegen Mitternacht wollte die Zeugin nach Hause, um mit ihrer Lebensgefährtin noch Musik zu hören. Die Angeklagte lud sich mehr oder weniger selbst auf ein Bier ein. Dann kam es zum Streit. "Aus heiterem Himmel kam es in der Wohnung zu einem Krach, die wollten mich rauswerfen", sagte die Angeklagte in ihrer Vernehmung, "und das gewaltsam". Angeblich zur "Verteidigung" zog sie ein Steakmesser. Im Laufe des Handgemenges wurden die beiden Zeuginnen leicht verletzt. "Die wollte uns abstechen", sagte die 53-jährige Zeugin Y. "Es waren gezielte Attacken", ergänzte ihre 47-jährige Lebensgefährtin. Rambo-Manieren, um das eigene Recht durchzusetzen

Einen weiteren Zwischenfall gab es am 27. November 2004, als die beiden Damen von einer Einkaufstour zurückkamen. Die Angeklagte "lauerte" ihnen angeblich auf. "Wir wurden von ihr beobachtet", sagte die Zeugin Y. vor Gericht. Wieder kam es zu einem Wortgefecht. Nach dem Austausch von entsprechenden Beleidigungen und Aussagen wie "Verschwinde endlich!" versetzte die Angeklagte der Zeugin M. einen Faustschlag ins Gesicht. Und angeblich war auch ein "silberfarbener Trommelrevolver" im Spiel, mit dem die Angeklagte die Zeugin M. bedrohte. Diese Waffe konnte aber von der Polizei bei der anschließenden Hausdurchsuchung nicht sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft sprach von "Rambo-Manieren", die die Angeklagte hier an den Tag legen würde, um ihren eigenen Willen, ihr "eigenes Recht durchzusetzen". Der Antrag lautete daher: ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung und 200 soziale Arbeitsstunden. "Eine merkwürdige Dreiecksbeziehung unter Frauen, wie im Wilden Westen eben", resümierter der Verteidiger den Sachverhalt und forderte ein mildes Urteil. Richter Udo May entschied schließlich auf acht Monate auf Bewährung für die Angeklagte.

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