Mitführen von Hunden auf Friedhöfen verboten

Bitburg. (red) Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Bitburg nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von Tieren - außer von Blindenhunden - auf den städtischen Friedhöfen verboten ist.

In der vergangenen Zeit sind bei der Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden eingegangen, weil mehrere Hunde ihr Geschäft auf den Gräbern verrichtet hatten. Das Mitführverbot ist in der Friedhofssatzung der Stadt Bitburg geregelt. Selbst ein fahrlässiger Verstoß kann mit einer Geldbuße von 1000 Euro bestraft werden.

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