Mord aus blinder Liebe

Wegen eines heimtückisch begangenen Mordes hat das Limburger Schwurgericht einen 39-Jährigen aus Lünebach und dessen 35-jährige Freundin, die aus Prüm stammt, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt (der TV berichtete).

Limburg/Lünebach. Laut Gerichtsurteil hat der 39-jährige Harald S. aus Lünebach am 17. April 2007 einen 44-Jährigen mit einer eigens mitgebrachten Eisenstange hinterrücks erschlagen. Die Tat geschah in der Westerwälder Wohnung der 35-Jährigen Petra B., mit der Harald S. ein uneheliches Kind hatte. Er zog den Toten auf den Rücksitz seines Autos, fuhr in ein Waldstück, übergoss die Leiche mit Benzin und verbrannte alles. Das Gericht folgte mit den lebenslangen Freiheitsstrafen dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigerin von Harald S. hatte zuvor auf neun Jahre Haft plädiert. Schuldmindernde Gründe sah sie in der ausweglosen Lage, in der sich ihr Mandant befunden habe. Der 39-Jährige, der Petra B. hörig gewesen sei, habe Angst um ihr gemeinsames Kind gehabt, das sie ihm zu entziehen drohte. Ihr Verteidiger aus Prüm beantragte einen Freispruch mit der Begründung, dass seiner Mandantin eine Tatbeteiligung nicht einwandfrei nachzuweisen sei. Nebenbuhler aus dem Weg geräumt

Die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen sahen das anders. Für sie ergab die Beweisaufnahme, dass die Mutter von drei Kindern den Mord verursacht hatte. Die 35-Jährige habe den Entschluss zur Tötung gefasst und ihren Freund Harald S. mehrfach aufgefordert, ihren 44-jährigen Bekannten aus dem Weg zu räumen. Noch am Tattag habe sie eine Mail mit dem Auftrag gesendet, das spätere Opfer müsse weg.Doch warum wollte Petra S. den Tod des 44-Jährigen? Sie habe sich als reiche Erbin eines Unternehmens ausgegeben und Begehrlichkeiten bei ihrem Bekannten geweckt, trug das Gericht vor. Als sie angekündigte Geldgeschenke nicht wahr machen konnte, sah sie sich Drohungen ihres Bekannten ausgesetzt. Als Werkzeug ihres Plans habe sie Harald S. gesehen, der sie abgöttisch liebte und für sie sprang, wann immer sie es wollte. Der Vater von vier Kindern habe Angst gehabt, den Zugang zum gemeinsamen Sohn und Petra B. als Freundin zu verlieren. Außerdem habe er gewusst, dass Petra B. mit dem 44-Jährigen ein Verhältnis hatte. Da habe er sein Zögern aufgegeben und ihren Wunsch erfüllt, auch um den Nebenbuhler zu beseitigen. Petra B. habe den 44-Jährigen am Tattag per Handy zu ihrer Wohnung gelockt, damit Harald S. ihn dort erschlagen konnte. Auf Grund dieser Umstände kam das Gericht zu dem Schluss, dass beide Angeklagte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt haben.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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