Müllwagen müssen Grundstücke anfahren können

Bitburg · Wenn Äste von Bäumen und Sträuchern Straßen und Wege zuwuchern, kann der Müllwagen Grundstücke nicht anfahren. Die Kreisverwaltung empfiehlt daher, das Geäst zurückzuschneiden.

Bitburg. Üppiges Grün belebt die Innenstadt. Doch häufig reichen Äste von Bäumen und Sträuchern bis auf die Straßen und Wege. Dies führe zu Problemen, wenn Müllfahrwagen Grundstücke anfahren müssen. Das teilt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit. Behindert das Geäst die Sicht für die Fahrer der Müllfahrzeuge oder ist zu befürchten, dass das Fahrzeug beschädigt wird, untersagen eine Vorschrift der Berufsgenossenschaft sowie die Unfallverhütungsvorschrift "Müllbeseitigung" das Befahren der Strecke. Das bedeutet, dass der Müll nicht abgeholt werden kann. Davon können dann auch hinter dem Gefahrenbereich gelegene Grundstücke oder ganze Straßen betroffen sein.
Um sicherzustellen, dass die Grundstücke von den Müllwagen angefahren werden können, bittet die Kreisverwaltung die Eigentümer darum, die Straßen und Wege von Geäst freizuschneiden. Müllfahrzeuge benötigen eine Durchfahrtshöhe von vier Metern plus einem Sicherheitsabstand. Die Fahrbahnbreite sollte bei Straßen ohne Begegnungsverkehr mindestens 3,55 Meter betragen. Bei Straßen mit Begegnungsverkehr sind mindestens 4,75 Meter freizuhalten. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort