Nach Bordell-Raub: Lange Gefängnisstrafe

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Trier am Dienstag einen 31-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Überfall auf eine Bitburger Bordellbetreiberin (53) hat auch für die Freundin des Angeklagten ein Nachspiel: Gegen sie wird nun wegen einer möglichen Tatbeteiligung ermittelt.

Bitburg/Trier. Äußerlich gelassen nimmt der Mann auf der Anklagebank am Dienstag das Urteil der dritten großen Strafkammer des Trierer Landgerichts hin. Wie es in dem 31-Jährigen aussieht, der soeben von den Richtern wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, lässt sich für den Beobachter nur erahnen - beispielsweise an den geröteten Augen, die unstet im Sitzungssaal umherirren.

Bis zuletzt hat der Pizzafahrer aus Düsseldorf bestritten, im Dezember 2009 die ehemalige Arbeitgeberin seiner Freundin, die in Bitburg ein Bordell betreibt, im Treppenhaus ebenjenes Etablissements mit Pfefferspray attackiert, ihr die Handtasche mit Einnahmen von rund 800 Euro entrissen und sie dabei am Kopf, im Gesicht und an den Schultern verletzt zu haben.

Es ist das Ende eines Prozesses mit sechs Verhandlungstagen, 16 Zeugen und vielen Fragezeichen dahinter, was tatsächlich Anfang Dezember 2009 passierte: Während Verteidiger Sven Collet gar einen Freispruch für seinen Mandanten "mangels eindeutiger Beweise" gefordert hat, spricht sich Staatsanwältin Katrin Schneider für eine Verurteilung wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren aus.

Indizien belasten Angeklagten



Collet stützt sich in seinem Plädoyer darauf, dass niemand den 31-Jährigen als Angreifer identifizieren konnte. Lediglich Indizien belasteten seinen Mandanten: Verbindungsdaten des Handys beweisen, dass er sich am Tatabend in der Nähe des Bordells aufgehalten hatte.

In der Nähe des Tatorts wurden Handschuhe gefunden, in denen seine DNA nachgewiesen wurde. Die Handschuhe befanden sich genau an der Stelle, wo ein Zeuge in der Tatnacht eine flüchtende, dunkel gekleidete Gestalt in ein Auto hatte springen sehen.

Doch weder die Staatsanwältin noch die Richter schenken der Erklärung des Angeklagten Glauben, er habe die Handschuhe für einen Reifenwechsel gebraucht. Und sie glauben ihm auch nicht, dass er am Tatmorgen seine Freundin nach Bitburg gefahren habe, dann allein nach Düsseldorf zurückgekehrt sei, um dann am Abend wieder nach Bitburg zu fahren - um herauszufinden, ob seine Freundin eine Affäre habe. Auch die Tatsache, dass ein Zeuge eine flüchtende Person auf der Beifahrerseite eines Autos hatte einsteigen sehen, spricht nach Ansicht des Gerichts nicht für die Unschuld des Angeklagten: Der 31-Jährige habe einen Helfer gehabt, der das Fluchtauto gefahren habe, schließt der Vorsitzende Richter Armin Hardt.

Doch damit nicht genug: Hardt macht in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass auch die Freundin des Angeklagten bei dem Überfall ihre Finger mit im Spiel gehabt habe. "Sie sind in irgendeiner Form beteiligt", wendet sich Hardt an die junge Frau, die im Zuschauerraum sitzt.

Ausgerechnet sie sei es gewesen, die die Bordellbetreiberin vor dem Überfall im Treppenhaus in ein langes Gespräch verwickelte, so dass sich, als die 53-Jährige die Treppe hinunterging, die Zeitschaltuhr des Treppenlichts ausschaltete.

Die junge Frau will in der Küche der Bordellwohnung nichts von den Schreien ihrer Chefin gehört haben, während eine andere Prostituierte davon sogar aus dem Schlaf gerissen wurde.

All dies spreche für eine Beteiligung an der Tat ihres Freundes. Wie die Trierer Staatsanwaltschaft auf TV-Anfrage bestätigt, wurde gegen die junge Frau bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an dem Raubüberfall eingeleitet.

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