Nach Feuer in Wohnheim: Angeklagter legt Geständnis ab

Wegen des Großbrands in einem Wohnheim für psychisch Kranke in Ammeldingen bei Neuerburg im Juli 2010 muss sich seit Donnerstag ein 41-Jähriger vor dem Trierer Landgericht verantworten. Dass er für das Feuer verantwortlich ist, ist unbestritten. Noch völlig offen ist dagegen nach dem ersten Verhandlungstag, wo der Angeklagte nach dem Prozess untergebracht wird.

Ammeldingen/Trier. (neb) Ist er für die Allgemeinheit gefährlich - der Mann, der am Donnerstag auf der Anklagebank Platz nimmt? Sind von ihm gar weitere rechtswidrige Taten zu erwarten - ähnlich wie die, für die er sich seit Donnerstag vor der zweiten großen Strafkammer des Trierer Landgerichts zu verantworten hat? Schwere Brandstiftung wirft ihm Staatsanwältin Katrin Schneider vor - und daran gibt es auch nichts zu deuteln: Ohne Ausflüchte gesteht der 41-Jährige in der Verhandlung, dass er im Juli 2010 das Bett in seinem Zimmer in einem Wohnheim für psychisch Kranke in Ammeldingen bei Neuerburg angezündet hat. "Aus Raserei", wie er selbst sagt.

Nahezu emotionslos schildert er, wie er sich an dem Abend geärgert hatte - über die Nachtwache, die ihm, dem Diabetiker, die Schokolade verweigert hatte. Erst habe er aus dem Tisch in seinem Zimmer Kleinholz gemacht, die Einzelteile danach auf sein Bett geworfen und dann ein Feuerzeug an die Bettdecke gehalten. Anschließend packte er seinen Rucksack und verließ die Einrichtung, in der rund 50 Bewohner untergebracht waren. Nur weil die Nachtwache das Feuer früh genug bemerkte, konnten sich alle ins Freie retten - lediglich eine Bewohnerin wurde mit leichter Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

"Ich wollte nicht, dass jemand zu Schaden kommt", sagt der Angeklagte vor Gericht, immer noch emotionslos. "Wie kann man denn ein Haus in Brand stecken, in dem Leute wohnen, und nicht wollen, dass keiner zu Schaden kommt?", fragt der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg zurück - und erntet ein impulsives "Ach lass' mich doch in Ruhe!".

Als Mann mit zwei Gesichtern präsentiert sich der Angeklagte: mal kooperativ, mal aufbrausend. Als "Dummschwätzer" beschimpft er eine Heimmitarbeiterin. Als "verbal aggressiv" bezeichnet ihn sein Betreuer, der dem Angeklagten seit November 2009 zur Seite gestellt wurde, weil dieser nicht in der Lage war, mit seiner Zuckerkrankheit, die bereits im Alter von fünf Jahren diagnostiziert wurde, verantwortlich umzugehen.

Eine verminderte Schuldfähigkeit "wegen hirnorganischer Schädigungen aufgrund seiner Diabetes" hatten Richter schon in früheren Verfahren festgestellt - und es ist anzunehmen, dass auch das Landgericht Trier nur von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit ausgehen wird.

Damit bleibt die Frage offen, wie der Mann zu bestrafen ist, der bereits mehrfach hinter Gittern saß - jedoch bislang nicht, weil er eine Gefahr für andere darstellte. Eine entscheidende Rolle in dem Prozess, der am 24. Januar fortgesetzt wird, wird wohl der psychologischen Sachverständigen, Dr. Anette Korte, zufallen: Denn ob der Angeklagte möglicherweise nach einer Verurteilung nicht ins Gefängnis, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird, hängt vermutlich entscheidend von ihrem Gutachten ab.

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