Nach Feuer in Wohnheim: Brandstifter muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Weil er im Sommer 2010 einen Großbrand in einem Heim für psychisch Kranke in Ammeldingen verursacht hat, ist ein 41-Jähriger am Montag vom Landgericht Trier wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Eine verminderte Schuldfähigkeit erkannten die Richter beim Angeklagten nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Trier/Ammeldingen. (neb) as verweigerte Stück Schokolade war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte: Weil die Nachtschwester ihm, dem Diabetiker, diese Nascherei versagte, machte er aus dem Tisch in seinem Zimmer Kleinholz, packte seinen Rucksack, hielt ein Feuerzeug an die Bettdecke und machte sich aus dem Staub.

"Aus Raserei" habe er den Brand in dem Heim für psychisch Kranke in Ammeldingen bei Neuerburg im Sommer 2010 gelegt, hatte der 41-jährige ehemalige Bewohner bereits am ersten Verhandlungstag im Prozess wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung vor dem Trierer Landgericht ausgesagt.

Einiges an Wut hatte sich offenbar bei dem Mann angestaut, der erst einige Wochen in der Betreuungseinrichtung gelebt hatte: Am Nachmittag vor der Tat hatte er sich noch bei seinem Betreuer telefonisch darüber beschwert, dass ihm die Heimleitung Essen weggenommen habe: "Wenn das noch mal passiert, dann kracht es!", soll der arbeitslose Vater von vier Kindern gesagt haben. Es sind gerade diese Worte, die die zweite Große Strafkammer am Landgericht Trier überzeugt sein lassen, dass der Angeklagte den Großbrand in dem Heim, in dem sich am Tatabend rund 50 Bewohner aufgehalten hatten, bewusst gelegt hat. Dass er keineswegs in einem Zustand der erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit gehandelt habe, die Voraussetzung für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit ist. Der 41-Jährige habe den Verantwortlichen der Einrichtung "einen Denkzettel verpassen wollen", zeigt sich Richter Albrecht Keimburg überzeugt.

Damit folgt das Gericht nur bedingt den Ausführungen der psychologischen Sachverständigen Dr. Anette Korte: Diese bescheinigt dem Angeklagten vor Gericht ein organisches Psychosyndrom und damit eine krankhafte seelische Störung, die aus seiner seit der Kindheit bestehenden Blutzuckererkrankung resultiere. Neben seinen durch den Diabetes hervorgerufenen körperlichen Beschwerden wie einem eingeschränkten Sehvermögen, Nerven- und Nierenschädigungen seien zudem Merkfähigkeit und Auffassungsgabe des Mannes stark beeinträchtigt: Er habe am Tatabend zwar genau gewusst, was er tat, als er sein Bett anzündete. Ob er allerdings in der Lage gewesen sei, die Konsequenzen seines Zündelns zu erfassen, bezweifelt die Gutachterin.

Die Zweite Große Strafkammer folgte gestern den gleichlautenden Anträgen von Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes und Verteidigerin Martha Schwiering und belässt es bei einer Freiheitsstrafe von "nur" zweieinhalb Jahren wegen schwerer Brandstiftung. Laut Richter Keimburg eine "Gnadenentscheidung für einen ganz kranken Menschen", der nicht wisse, ob er seine Gefängnisstrafe überhaupt überlebe.

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