Nach halben Jahr schon wieder Aus für Lokschuppen

Waxweiler · Gerade einmal fünf Monate nach dem Neustart ist für den Lokschuppen in Waxweiler wieder Schluss. Am Freitag steigt in der Disko am alten Bahnhof die letzte Feier. Grund für das Ende sind Probleme mit dem Pachtobjekt, aber Pächter Andreas Bormann beklagt sich auch über die Verbandsgemeinde Arzfeld.

 Andreas Bormann muss den Lokschuppen nach nur einem halben Jahr wieder schließen. TV-Foto: Archiv/Christian Brunker

Andreas Bormann muss den Lokschuppen nach nur einem halben Jahr wieder schließen. TV-Foto: Archiv/Christian Brunker

Waxweiler. Der Lokschuppen in Waxweiler wird vorerst wieder in seinen Dornröschenschlaf versinken, aus dem er erst im vergangenen November von Pächter Andreas Bormann wachgeküsst worden war (der TV berichtete). Bereits am Freitagabend wird in der Disko die vorerst letzte Veranstaltung stattfinden.
Besitzer meldet Insolvenz an


Ursprünglich war der Pachtvertrag auf ein Jahr angelegt, berichtet Bormann. Doch der Besitzer des Gebäudes sei in die Insolvenz gegangen, deshalb habe er den Pachtvertrag vorzeitig gekündigt. Denn zum einen sei der Sommer ohnehin eine schwierige Jahreszeit für eine Disko, zum anderen habe es immer wieder Probleme mit der Verbandsgemeinde Arzfeld gegeben, die ihm die Arbeit erschwert hätte. Er bedauere es, den Lokschuppen nach so kurzer Zeit schließen zu müssen. Man habe viele schöne Veranstaltungen gehabt. "Alles in allem ziehe ich aber ein positives Resümee", sagt Bormann. "Aber wenn man seitens der VG nur Steine in den Weg gelegt bekommt, macht die Arbeit wenig Spaß und ist auch nicht zielführend."
Nur eines von mehreren Problemen seien die Euro-Partys gewesen, die immer ein Markenzeichen des Lokschuppens gewesen seien. Dabei werden alkoholische Mixgetränke zum Preis von einem Euro verkauft. Doch daran habe sich die Verbandsgemeinde Arzfeld gestört und diese Veranstaltungen untersagt. Außerdem konnte eine Party an Heiligabend nicht stattfinden.
Andreas Kruppert, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, hingegen verweist auf die Gesetzeslage, die keinen Spielraum lasse. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe solche "Ein-Euro-Partys" verboten, weil durch die niedrigen Preise zu einem übermäßigen Alkoholkonsum verleitet werde. Und auch die Party mit DJ an Heiligabend sei rechtlich einfach nicht zulässig, weil an diesen Tagen grundsätzlich keine Tanzveranstaltungen erlaubt seien. Man müsse nun einmal die Gesetze einhalten, sagt Kruppert. "Wir standen auch regelmäßig in Kontakt und haben zwei persönliche Gespräche geführt. Deshalb kann ich die Aussage, dass wir ihm Steine in den Weg gelegt hätten, nicht nachvollziehen." ch

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