Nach Messerattacke: Staatsanwalt fordert fünf Jahre Gefängnis

Trier/Hallschlag · Im Prozess um den lebensgefährlichen Messerangriff in Hallschlag sind am Mittwoch vor dem Landgericht Trier die Plädoyers gesprochen worden. Während die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten fünf Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes forderte, beantragte die Verteidigung eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Trier/Hallschlag. Auch wenn der schlanke Mann mit dem kahlrasierten Schädel am Mittwoch auf der Anklagebank äußerlich cool wirkt - es ist nicht zu verkennen, dass er die Ausführungen von Staatsanwalt Jörn Patzak und seines Verteidiger Roderich Schmitz höchst gebannt verfolgt. Sein Prozess vor dem Landgericht Trier neigt sich dem Ende entgegen: Alle Zeugen sind vernommen, alle Sachverständige gehört und alle Urkunden verlesen - jetzt ist es an den beiden Juristen, das rechtlich zu beurteilen, was sich in der Beweisaufnahme herausgestellt hat.
Fest steht, dass der weitgehend geständige 21-Jährige nach einem Streit während einer Familienfeier in Hallschlag mit einem Messer auf seinen Onkel, den Vater seiner Verlobten, losging und acht Mal zustach. Zwei Mal traf das Messer dabei die Lunge des Opfers, das bei der Attacke lebensgefährlich verletzt wurde. Ob der 21-Jährige allerdings vor oder hinter seinem Onkel stand, als er den Angriff startete, ist auch nach der Beweisaufnahme unklar - sowohl das Opfer als auch die Verlobte des Angeklagten machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Ehefrau des Opfers berief sich auf Erinnerungslücken.
Urteil in der nächsten Woche


"Man hat so den Eindruck, dass alle nur darauf warten, dass der Angeklagte wieder nach Hause kommt und man da weitermachen kann, wo man im Februar vor der Messer-Attacke aufgehört hat", sagt Staatsanwalt Pat-zak kopfschüttelnd und macht sein Missfallen über das Verhalten einiger Zeugen deutlich. Verteidiger Schmitz spricht zumindest mit Blick auf die Ehefrau des Opfers von einem "Aussage-Eiertanz" - die einzige Gemeinsamkeit, die sich gestern in den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung finden lässt. Während Staatsanwalt Patzak das Geschehen als versuchten Mord wertet und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren fordert, beantragt Verteidiger Schmitz eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, die deutlich unter fünf Jahren liegen soll.
Das Verletzungsbild des Opfers sowie die Aussage der Verlobten in einer richterlichen Vernehmung Anfang März weise darauf hin, dass der Angeklagte hinter seinem ahnungslosen Opfer stand, führt Patzak aus: Der Angriff sei deshalb heimtückisch gewesen und als versuchter Mord zu werten. Zudem habe der 21-Jährige seinen Tötungsvorsatz bewiesen, indem er gezielt in besonders gefährdete Körperregionen gestochen habe. Eine Ansicht, die Verteidiger Schmitz nicht teilt: Da sein Mandant keinen Tötungsvorsatz gehabt habe, sei es letztlich unerheblich, wo er gestanden habe. Dem 21-Jährigen, der zur Zeitpunkt der Attacke stark alkoholisiert und aufgrund des Streits erheblich erregt gewesen sei, sei aufgrund seiner "einfach strukturierten Persönlichkeit" gar nicht klar gewesen, was er tue. "Ich wollte meinen Onkel nie töten oder so schwer verletzen", beteuert der Angeklagte. Ob das Gericht ihm Glauben schenkt, wird sich am Donnerstag, 27. Oktober, herausstellen: Dann soll ein Urteil gesprochen werden. neb

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