Nach Raub in Bitburger Bordell: Urteil ist rechtskräftig

Bitburg/Trier · Fünfeinhalb Jahre muss ein 31-Jähriger hinter Gitter, weil er im Dezember 2009 eine Bitburger Bordellbesitzerin überfallen haben soll. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen das Anfang des Jahres gesprochene Urteil des Trierer Landgerichts verworfen: Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Bitburg/Trier. Bis zuletzt hatte der 31-Jährige Anfang des Jahres im Prozess vor dem Landgericht Trier seine Unschuld beteuert: Er sei es nicht gewesen, der im Dezember 2009 einer Bitburger Bordellbetreiberin in einem dunklen Treppenhaus aufgelauert, sie mit Pfefferspray besprüht, mehrfach getreten und ihr die Handtasche mit den Einnahmen der letzten drei Tage - rund 800 Euro - entrissen hatte. Die Richter am Landgericht Trier hatten den Mann dagegen wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt (der TV berichtete).
Ein Urteil, das der Bundesgerichtshof inzwischen bestätigt hat: Wie das Landgericht Trier gestern mitgeteilt hat, verwarfen die Karlsruher Richter die Revision des Mannes als unbegründet. Das Urteil des Landgerichts enthalte keine Rechtsfehler. Damit ist es nunmehr rechtskräftig.
Als "zu erwarten, aber unbefriedigend", bezeichnet Rechtsanwalt Sven Collet den Beschluss des Bundesgerichtshofs. Collet hatte den jungen Mann, dessen Freundin in dem Bitburger Bordell gearbeitet hatte, im Prozess vor dem Landgericht verteidigt und für diesen einen Freispruch gefordert.
Niemand habe seinen Mandanten als Angreifer identifizieren können, hatte Collet im Prozess argumentiert. Die Trierer Richter dagegen hatten keine Zweifel an der Schuld des Mannes: So belegten Verbindungsdaten seines Handys, dass er zur Tatzeit in der Nähe des Bordells war. Die Richter glaubten der Erklärung des Angeklagten nicht, er habe morgens seine Freundin von Düsseldorf zu dem Bordell nach Bitburg gefahren, sei dann zurück- und abends erneut nach Bitburg gefahren - angeblich, um herauszufinden, ob seine Freundin eine Affäre habe. Zudem waren in der Nähe Handschuhe gefunden worden, in denen die DNA des 31-Jährigen nachgewiesen wurde. Der Angeklagte hatte im Prozess immer wieder versichert, er habe die Handschuhe für einen Reifenwechsel gebraucht. neb

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