Nach Säuglingstod in der Eifel: 22-jährige Amerikanerin ab kommender Woche vor Gericht

Bitburg/Trier · Eine 22-jährige Amerikanerin, deren Ehemann als Soldat auf der Airbase Spangdahlem arbeitet, muss sich ab Donnerstag kommender Woche wegen des Todes ihres damals sieben Monate alten Sohns im September 2010 vor dem Trierer Landgericht verantworten. Ihr wird unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

(neb) Der Tod des Jungen hatte in der Region Entsetzen ausgelöst: Mit schwersten Verletzungen war der Junge Anfang September von seinen Eltern ins Wittlicher Krankenhaus gebracht worden. Das Kind hatte Hämatome an Kopf und am Rücken sowie mehrere Knochenbrüche. Das Krankenhaus schaltete daraufhin die Polizei ein. Dem Jugendamt Bitburg-Prüm wurde das Sorgerecht für den Jungen übertragen. Der Säugling wurde in eine Spezialklinik nach St. Augustin bei Bonn verlegt, wo er Ende Oktober an den Folgen seiner Hirnverletzungen starb.

Wie die Obduktion des Jungen ergab, soll dieser in den wenigen Monaten seines kurzen Lebens von seinem Vater, der als amerikanischer Soldat unter das Nato-Truppenstatut fällt und deswegen von der deutschen Justiz nicht belangt werden kann, mehrfach misshandelt worden sein. Nach Überzeugung der Trierer Staatsanwaltschaft gipfelten die Misshandlungen Anfang September darin, dass der Mann das Kind derart stark schüttelte, dass das Baby Blutungen im Gehirn erlitt. Bei den ersten Vernehmungen hatten der Soldat und seine Frau angegeben, ihr Sohn sei plötzlich von der Babyschaukel gefallen und habe aufgehört zu atmen.

Die Anklage wirft der 22-jährigen Mutter vor, ihren Sohn vor den ständigen Übergriffen des Vaters nicht geschützt zu haben. Sie habe zumindest in Kauf genommen, dass der Junge erhebliche Verletzungen erleiden würde. Die Frau befindet sich seit Anfang September in Untersuchungshaft. Sie hat im Laufe der Ermittlungen die Vorwürfe durch ihre Verteidigerin im Wesentlichen eingeräumt und angegeben, sie sei mit der Gesamtsituation überfordert gewesen und habe einen Streit mit ihrem Ehemann gescheut.

Die Verhandlung vor der ersten Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts beginnt am Donnerstag, 24. Februar, um 9 Uhr.

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