Nach Tod im Cascade: Endgültig kein Verfahren gegen Bad-Chefin

Bitburg · Die Geschäftsführerin des Cascade-Erlebnisbads in Bitburg muss sich nicht wegen des Tods einer Dreijährigen im Juni 2010 vor Gericht verantworten. Nachdem bereits das Amtsgericht Bitburg die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Bad-Chefin abgelehnt hatte, hat das Landgericht Trier diese Entscheidung nun bestätigt.

Im Bereich des Strömungskanals im Cascade-Erlebnisbecken (vorne im Bild) ist im Sommer 2010 eine Dreijährige ertrunken. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Bitburg. Juristisch ist der Fall einer ertrunkenen Dreijährigen im Bitburger Cascade im Sommer 2010 offenbar abgeschlossen: Nach dem Amtsgericht Bitburg sieht auch das Landgericht Trier die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Geschäftsführerin der Freizeiteinrichtung als nicht gegeben an. Das bestätigte Corinna Kraus, Pressesprecherin des Landgerichts, auf TV-Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft Trier hatte im Oktober vergangenen Jahres nach mehr als zweijährigen Ermittlungen Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen die Bad-Chefin Elfriede Grewe erhoben. Dabei stützte sich die Anklagebehörde auf das Gutachten eines Sachverständigen für Tauchsport und Schwimmbadunfälle, das zu dem Ergebnis kam, dass an dem Unglückstag im Juni 2010 nicht genügend Bademeister im Cascade eingesetzt worden waren. Das dreijährige Mädchen, das keine Schwimmflügel trug, war im Strömungskanal des Erlebnisbeckens im Innenbereich ertrunken. Zwei Bademeister waren an dem Nachmittag im Dienst, obwohl sich an jenem Tag sowohl Badegäste im Freien als auch im Innenbereich aufgehalten hatten. Zudem soll eine der beiden Aufsichtspersonen zum Zeitpunkt des Unglücks eine Aquagymnastikgruppe betreut haben. Nur eine Aufsichtsperson für die übrigen Gäste war aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu wenig. Dies lastete sie der Cascade-Geschäftsführerin an, da diese für den Einsatz des Personals und damit auch für die Anzahl der Bademeister verantwortlich gewesen sei (der TV berichtete).
"Kein hinreichender Tatverdacht"


Zwar schloss auch das Amtsgericht Bitburg ein mögliches Organisationsverschulden der Bad-Chefin nicht aus, allerdings lehnte es im November 2012 die Eröffnung eines Verfahrens gegen Grewe dennoch ab: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, um den Strafvorwurf einer fahrlässigen Tötung zu erheben. Dieser käme nur dann in Betracht, wenn der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. Dies wäre allerdings aus Sicht des Amtsgerichts selbst dann nicht der Fall gewesen, wenn ein Bademeister nichts anderes als das 300 Quadratmeter große Erlebnisbecken beaufsichtigt hätte.
Die Staatsanwaltschaft Trier legte gegen diesen Beschluss Ende vergangenen Jahres Beschwerde vor dem Landgericht ein. Ohne Erfolg. "Wir teilen die Auffassung des Amtsgerichts Bitburg", sagt Pressesprecherin Kraus. Eine Entscheidung, die Cascade-Geschäftsführerin Grewe auf TV-Nachfrage nicht kommentieren wollte. Fest steht allerdings, dass mit dem Beschluss des Landgerichts die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft endgültig beendet sind. "Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung dieses tragischen Unglücksfalls endgültig abgeschlossen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. neb