Nach Überfall auf Bordell: Freundin des Täters verurteilt

Bitburg · Weil sie ihrem Freund geholfen hatte, im Dezember 2009 eine Bitburger Bordellbetreiberin zu überfallen, hat das Amtsgericht Bitburg eine 33-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Frau legte im Prozess am Mittwoch ein Geständnis ab.

Bitburg. Die Frau, die am Mittwoch auf der Anklagebank des Bitburger Amtsgerichts Platz genommen hat, räumt ein, dass sie im Dezember 2009 ihrem damaligen Freund bei dem Überfall auf eine Bitburger Bordellbetreiberin geholfen hat. Von dem gestohlenen Geld habe sie aber nichts abbekommen, erklärte die Mutter eines elfjährigen Sohnes auf Nachfrage von Richter Udo May.
800 Euro hatte ihr Freund erbeutet, als er seinem 53-jährigen Opfer im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Bitburg, in dem sich auch das Bordell befand, auflauerte. Er sprühte ihm Pfefferspray ins Gesicht, brachte die Frau anschließend zu Fall, würgte sie und entriss ihr die Handtasche.
Er war bereits im vergangenen Jahr vom Landgericht Trier wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden (der TV berichtete). Seine Freundin hatte damals in dem Bordell gearbeitet und ihrem Freund mitgeteilt, wann ihre Chefin das Haus verlassen würde, erklärt der Verteidiger der Angeklagten, Michael Fingas. Die 33-Jährige verwickelte die Frau in ein Gespräch, bis sich das zeitgesteuerte Licht im Treppenhaus ausschaltete, als das Opfer Richtung Ausgang unterwegs war. So konnte ihr Freund die 53-Jährige überfallen. "Meine Mandantin hat nicht gewusst, dass er Pfefferspray dabei hatte", betont Fingas.
Eine Version, der das Gericht Glauben schenkt: Es verurteilt die Frau nur wegen Beihilfe zum einfachen Raub, weil die Angeklagte von der gefährlichen Körperverletzung durch das Pfefferspray nichts gewusst hatte, und verhängt eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss die Frau 200 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. neb

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