Nachbarsjungen sexuell missbraucht: Landgericht verurteilt Eifeler zu einer Bewährungsstrafe

Trier/Bitburg · Das Trierer Landgericht hat am Mittwoch einen 48-jährigen Mann aus dem Eifelkreis wegen des sexuellen Missbrauchs von vier Nachbarsjungen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

(neb) Unter anderem mit dem Verbot, die Opfer zu kontaktieren, und der Weisung, eine Psychotherapie zu machen, sollen weitere Übergriffe verhindert werden. Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, die vier Brüder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren, unsittlich berührt zu haben. Damit blieb den Opfern eine Aussage vor Gericht erspart. Da der 48-Jährige zudem bislang noch nicht einschlägig vorbestraft ist, bescheinigte ihm eine Gutachterin nur eine geringe Rückfallwahrscheinlichkeit, sollte er sich einer Therapie unterziehen. Angesichts dieser Prognose, verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die für die Dauer von vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wird der 48-Jährige unter Führungsaufsicht gestellt unter der Weisung, keinen Kontakt zu den Jungen aufzunehmen und eine ambulante Psychotherapie zu machen. Sollte er gegen diese Regeln verstoßen, droht ihm wegen Wiederholungsgefahr doch noch der Gang ins Gefängnis.

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