Nächste Runde im Straßenstreit

Der Streit um eine falsch vermessene Straße in Neuerburg wird am Freitag am Oberverwaltungsgericht in Koblenz fortgesetzt: Die in erster Instanz unterlegene Stadt wehrt sich dagegen, die Straße, soweit sie über Privatgrundstücke verläuft, zu entfernen.

Neuerburg. Knapp 30 Jahre lang war die Straße "Am Sonnenhang" das, was ihr Name vermuten lässt: eine idyllisch gelegene Anliegerstraße im Hangbereich mit einem wunderschönen Ausblick hinab ins Enztal. Was lange niemand wusste: Die Sackgasse auf dem Plascheider Berg in Neuerburg wurde in den 70er Jahren teilweise an falscher Stelle gebaut. 2004 stellte das Katasteramt Prüm bei Vermessungsarbeiten fest, dass die Straße auf einem Streifen von 140 Quadratmetern über noch unbebaute Baugrundstücke einer Grundstücksgesellschaft aus Westfalen verläuft.

Alle Versuche, danach eine gütliche Einigung zwischen der Eigentümerin der Grundstücke und der Stadt Neuerburg zu finden, schlugen fehl. Der daraufhin folgende Rechtsstreit wird nun am morgigen Freitag vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht fortgesetzt: Im Februar 2010 verklagte die Grundstücksgesellschaft die Stadt vor dem Trierer Verwaltungsgericht und bekam recht: Die Trierer Richter erkannten ihr einen Folgenbeseitigungsanspruch zu: Die Stadt Neuerburg müsse die Straße, soweit sie über die Bauplätze verlaufe, zurückbauen (der TV berichtete).

Die Stadt dagegen war der Ansicht, dass der Anspruch der Klägerin verjährt sei (siehe Extra): Der Anwalt der Stadt, Edgar Haubrich, stellte im vergangenen Sommer einen Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz: "Wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten" wurde diese zugelassen. "Diese Formulierung bietet sich im Prinzip an für einen Vergleich", sagt Haubrich, der vermutet, dass die Koblenzer Richter Vorschläge für eine außergerichtliche Einigung machen werden.

Das Angebot der Stadt, eine Summe zu zahlen, die sich an dem Quadratmetersatz der überbauten Fläche bemisst, hatte die Grundstücksgesellschaft zuvor ebenso abgelehnt wie den Vorschlag, die überbauten Bauplätze gegen andere Parzellen in dem Bereich zu tauschen. Die Grundstücksgesellschaft verlangte stattdessen Grundstücke in einem anderen Neubaugebiet. "Sie haben vermutlich gemerkt, dass die Bauplätze da am Hang nicht besonders wertvoll sind und wollen deswegen andere haben", glaubt Haubrich. Sollten sich die beiden Parteien morgen vor dem Oberverwaltungsgericht nicht auf einen Vergleich verständigen, werden die Richter innerhalb der kommenden zwei Wochen ein Urteil verkünden. ExtraVerjährung: Der "Folgenbeseitigungsanspruch" verjährt nach drei Jahren. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruchsinhaber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Laut dem Trie rer Verwaltungsgericht lief die Verjährungsfrist ab 2004, nachdem das Katasteramt den Fehler erkannt hatte. Da dieses zwischen 2004 und 2008 Gespräche mit der Klägerin führte, sei die Verjährung so lange unterbrochen gewesen und die Frist mit Klageerhebung 2009 noch gewahrt. Die Stadt meint dagegen, dass die Klägerin schon vor 2004 von der fehlerhaften Vermessung hätte wissen können, da die Grenzen ihrer Parzellen durch Grenzsteine sichtbar gemacht worden waren und somit ersichtlich war, dass die Parzellen überbaut worden waren. Zudem seien die Gespräche der Klägerin mit dem Katasteramt nicht der Stadt zuzuordnen, so dass damit auch keine Unterbrechung der Verjährungsfrist angenommen werden kann. (neb)

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