Närrische Begeisterung - aber ohne Promille

Karneval ohne Alkohol scheint es für viele Narren nicht zu geben. Trotz ausgelassener Stimmung darf beim Feiern der Jugendschutz allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Die Polizei achtet deshalb bei Umzügen und Festen auf die Einhaltung der Bestimmungen.

 Auch an Karneval kontrollieren Günter Colling und seine Kollegen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Vor allem unerlaubter Alkoholkonsum ist dabei ein Thema, wie dieses gestellte Foto zeigt. TV-Foto: Jens Klein

Auch an Karneval kontrollieren Günter Colling und seine Kollegen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Vor allem unerlaubter Alkoholkonsum ist dabei ein Thema, wie dieses gestellte Foto zeigt. TV-Foto: Jens Klein

 Auch an Karneval kontrollieren Günter Colling und seine Kollegen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Vor allem unerlaubter Alkoholkonsum ist dabei ein Thema, wie dieses gestellte Foto zeigt. TV-Foto: Jens Klein

Auch an Karneval kontrollieren Günter Colling und seine Kollegen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Vor allem unerlaubter Alkoholkonsum ist dabei ein Thema, wie dieses gestellte Foto zeigt. TV-Foto: Jens Klein

Bitburg. Schrille Kostüme, freche Sprüche und unbändige Feierlaune - Fastnacht könnte so schön sein, wenn da nicht der übermäßige Alkoholgenuss wäre. Genau der stellt für Günter Colling, Sachbearbeiter für Jugendkriminalität bei der Polizei Bitburg, das größte Problem der närrischen Zeit dar. Auch Jugendliche schauen nämlich immer wieder gerne zu tief in das oftmals mit hochprozentigem Inhalt gefüllte Glas.

Gerade an Karneval kontrollieren Colling und sein Kollege Peter Scholtes deshalb, ob die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Denn darin ist ganz klar festgelegt, was von Minderjährigen getrunken und somit an sie ausgeschenkt oder verkauft werden darf und worauf die jungen Narren verzichten müssen: Mischgetränke mit Schnaps oder anderem Branntwein gibt es ausschließlich für volljährige Personen, während an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur Getränke ohne Branntwein, also beispielsweise Bier oder Wein, abgegeben werden dürfen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist Alkohol in der Öffentlichkeit dagegen absolut tabu.

Auch beim Karnevalsumzug in Mettendorf am vergangenen Sonntag war Colling im Einsatz und hatte die Zugteilnehmer auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen. "Die müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein", sagt er und erklärt, dass die Situation sich in den letzten Jahren ein wenig gebessert habe. "Einen riesigen Wandel gibt es aber nicht", fügt der Polizist hinzu.

Wenn er bei Umzügen oder Festivitäten beobachtet, wie Jugendlichen scheinbar gedankenlos Alkohol ausgeschenkt wird, ermahnt Colling zunächst die Betroffenen und kassiert im nächsten Schritt die Getränke ein. Die Jugendlichen selbst sind teilweise nur schwer beim unerlaubten Trinken zu erwischen, weil deren Alter schlecht einzuschätzen ist und bei Mischgetränken meistens nicht erkennbar ist, ob und wie viel Alkohol sie enthalten. "Man sieht meistens nur das Ergebnis", bedauert Colling und denkt dabei an betrunkene Minderjährige.

Heute sind er und seine Kollegen schon morgens am Zentralen Omnibusbahnhof in Bitburg auf entsprechenden Kontrollen unterwegs. Anschließend werden sie sich zur Karnevalsparty ins Haus der Jugend begeben und in den kommenden Tagen bei verschiedenen Umzügen in der Region Präsenz zeigen.

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