Nah am Totschlag: Amtsgericht Prüm schickt zwei Schläger ins Gefängnis

Prüm · Ein Jahr Freiheitsstrafe für die Täter, 3000 Euro für das Opfer: Das Amtsgericht Prüm hat am Donnerstag zwei Brüder verurteilt, die im Oktober einen Rentner zusammengeschlagen und mit Tritten schwer verletzt hatten.

Prüm. Amtsgericht Prüm, Donnerstagmorgen: "Ihr wisst, dass ihr unter Alkohol zu exzessiver Gewalt neigt", sagt Richter Franz-Josef Triendl zu den beiden Angeklagten. "Irgendwann passiert etwas ganz Schlimmes. Diesmal wart ihr ganz nah dran." Ganz nah daran nämlich, einen Menschen zu töten.
Denn als die angeklagten Brüder, 31 und 29 Jahre alt, an jenem Samstagmorgen einen 66-jährigen Rentner zwischen Klosterhof und Hahnstraße grundlos verfolgten, zusammenschlugen und mit Tritten gegen Kopf und Körper malträtierten, ließen sie sich erst stoppen, als Zeugen hinzueilten. "Ihr hättet ja gar nicht aufgehört", sagt Triendl. "Die Brutalität, die da drinsteckt - da versagen mir fast die Worte. Für mich ist dieser Fall vergleichbar mit diesen sinnlosen brutalen Angriffen, wie sie in Bahnhöfen und U-Bahnen passiert sind."
Der einzige Unterschied: Prüm habe keine U-Bahn. Und das Opfer habe überlebt, wenn auch mit dauerhaften Folgen. Der 66-Jährige leidet auch ein halbes Jahr nach dem Angriff weiter unter starken Kopfschmerzen.
So hilft den Brüdern dann weder das zu Prozessbeginn abgelegte Geständnis noch der Versuch einer Entschuldigung: Sie müssen ins Gefängnis.
Ein Jahr Freiheitsstrafe lautet das Urteil von Franz-Josef Triendl - ohne Bewährung. Damit folgt er dem Antrag von Staatsanwältin Julia Schmitz-Garde und weist zugleich die Plädoyers der Verteidiger Tobias Bahrmann und Erwin Barthel zurück, die um ein milderes Urteil ersucht hatten.
Hinzu kommen jeweils 1500 Euro Schmerzensgeld, das die beiden an ihr Opfer zu zahlen haben - diese Zahlung hatten die Brüder selbst zu Beginn der Verhandlung angeboten. Kein Grund für eine kürzere Haft oder gar Bewährungsstrafe, sagt Triendl, denn die Brüder, die aus dem Raum Prüm stammen und inzwischen in Saarburg und Saarbrücken wohnen, sind nicht zum ersten Mal auffällig geworden: Das Strafregister verzeichnet mehrfach Körperverletzung, Sachbeschädigung und weitere Delikte. Immer wieder wurden sie verurteilt, immer wieder saßen sie in Haft: "Beide seid ihr x-mal wegen Körperverletzung vorbestraft. Das hält euch offensichtlich nicht davon ab, weitere Straftaten zu begehen", sagt Triendl.
Vor allem aber sei immer wieder Alkohol im Spiel, der bei den Brüdern offenbar eine enthemmende und aggressionsfördernde Wirkung habe - wie bei der jüngsten Gewalttat im Oktober. Das wüssten beide. Deshalb seien die Entschuldigungen gegenüber dem 66-Jährigen nichts weiter als Worthülsen: Wer es damit, im wieder nüchternen Zustand, ernst meine, der warte nicht erst bis zum Prozess, sagt Triendl. "Und das Geständnis, das ihr heute in letzter Minute abgelegt habt, ist nichts wert." Kurz: "Was spricht für euch? Nichts."
Polizei nicht sofort da


Die Verurteilten haben eine Woche Zeit, Berufung oder Revision einzulegen. Für Franz-Josef Triendl gibt es in diesem Fall aber noch einen unerfreulichen Umstand: Zum Zeitpunkt der Schlägerei war bei der Polizeiinspektion Prüm Schichtwechsel. Deshalb konnten die Beamten nach der Alarmierung nicht sofort zur Stelle sein, der 66-Jährige schleppte sich zur Inspektion, um Anzeige zu erstatten. Darüber sei noch zu reden, sagt der Richter. Er sei sicher, dass ansonsten die Täter direkt hätten verhaftet werden können, nicht erst zwei Tage später. fpl

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