Kommentar Das muss jeder mit sich selbst ausmachen

Wenn die Mitglieder eines Verbands der Meinung sind, dass einem Vorsitzendenden eine Aufwandsentschädigung zusteht, die auf Außenstehende vielleicht völlig übertrieben wirkt, so ist demjenigen, der diesen Posten übernimmt, kein Vorwurf zu machen.

 Kommentarfoto_Hentschel.pdf

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Foto: TV/Eltges, Stefanie

Trotzdem ist es durchaus legitim, die Verhältnismäßigkeit solcher Einkünfte infrage zu stellen. Vor allem, wenn es sich, wie im Fall eines Zweckverbands, um einen interkommunalen Zusammenschluss handelt, dessen Tätigkeit über die Umlagen der daran beteiligten Kommunen finanziert wird. Das aber liegt in der Zuständigkeit der Verbandsmitglieder und nicht in der des zum Vorsitzenden gewählten Landrats, Bürgermeisters oder sonstigen Wahlbeamten. Wenn dieser der Meinung ist, dass er das Ehrenamt mit so viel Hingabe ausübt, dass ihm eine Aufwandsentschädigung in dieser Höhe zusteht, ist doch alles in Ordnung. Die Frage ist dann höchstens, zu was man die Aufwandsentschädigung in Relation setzt: zum eigenen ohnehin schon recht ordentlichen Gehalt oder aber vielleicht zu dem, was der Trainer einer Jugendmannschaft oder aber der Wehrführer einer Freiwilligen Feuerwehr an Aufwandsentschädigung im Jahr erhält. Das aber muss jeder mit sich selbst ausmachen.

eifel@volksfreund.de

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